Bernhard Peter
Wappen, Linien und Territorien der Welfen (1):
Wappen-Komponenten und ihre Geschichte

Fürstentum Braunschweig, Braunschweig-Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Braunschweig-Grubenhagen und Fürstentum Braunschweig-Göttingen:
Die Geburtsstunde des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg schlug am 21.8.1235, als aus den Eigengütern (Allodialgütern) der Welfen nach Übertragung auf das Reich ein neues Fürstentum geschaffen und dem noch minderjährigen Otto dem Kind (Puer) zu Lehen gegeben wurde. Eine Erbteilung 1267/1269 (zweite Teilung der Welfen) zwischen den Söhnen des 1252 verstorbenen Otto, die erst gemeinsam regiert hatten, schuf zwei separate Fürstentümer, wobei Johann das Fürstentum Lüneburg übernahm und Albrecht das Fürstentum Braunschweig. Doch auch dieses bestand als Teileinheit nur wenige Jahrzehnte, weil es sich Ende des 13. Jh. in die drei Fürstentümer Braunschweig-Wolfenbüttel, Göttingen und Grubenhagen weiter aufteilte (dritte Teilung). Jedes der Territorien hatte reichsrechtlich den Rang eines Fürstentums, aber das Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg blieb ein Herzogtum. Mit diesen Teilungen beginnt eine schier undurchschaubare Verflechtung von Linien, die die Teilfürstentümer und Territorien immer wieder neu unter sich verteilten, weil im Hause der Welfen nicht der Erstgeborene das Gesamte übernimmt, und so jeder praktisch in jedem Teilfürstentum die Nachfolge antreten konnte. Das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg blieb stets eine ideelle Einheit, und jeder Herrscher durfte sich Herzog von Braunschweig und Lüneburg nennen (einigen Linien wurde das erst später zugestanden), die Teilterritorien waren jedoch Fürstentümer. So werden wir im folgenden stets die reichsrechtlich relevanten Strukturen von den Linien unterscheiden müssen, die sie jeweils regierten.

Das Braunschweiger Wappen
Das Braunschweiger Wappen sind in Rot zwei goldene, schreitende, hersehende Löwen (Leoparden) übereinander. In dieser Form wird es von allen Linien des Fürstentums Braunschweig geführt und ist die Basis jeden vermehrten Wappens. Das Wappenbild wird mit dem des Königreichs England in Verbindung gebracht, als reduzierte Ableitung desselben: Heinrich Herzog v. Bayern (1129-6.8.1195), gen. der Löwe, war in zweiter Ehe mit Mathilda of England (1156-28.6.1189) verheiratet, der Tochter von König Henry II. von England (-1189) und Eleonore Herzogin von Aquitanien (-1204). Der alleinstehende Löwe ist als Siegelbild älter und taucht vor den Leoparden auf, die erst nach den Zeiten der Herzogin Mathilde in Erscheinung treten. Heinrich der Löwe siegelte mit einem schreitenden Löwen, und sein ältester Sohn Heinrich I. Pfalzgraf bei Rhein (-28.4.1227) führt im Schild zwei Leoparden übereinander in seinem Siegel. Das mag auch an seiner Nähe zum englischen Thron liegen: Wäre Johann Ohneland (-19.10.1216) ohne Nachkommen geblieben, hätte Heinrich I. Pfalzgraf bei Rhein nach Richard Löwenherz den nächsten Anspruch auf den englischen Thron gehabt. In diesen frühheraldischen Zeiten war es zudem nichts Außergewöhnliches, das Wappen der Mutter ggf. verändernd aufzugreifen, wenn es denn ein "besseres" war. Als Otto IV., Sohn von Heinrich dem Löwen und Bruder Heinrichs I. Pfalzgraf bei Rhein, König und Kaiser wurde, taucht ein hochinteressantes kombiniertes Wappen auf, gespalten aus dem halben Adler und den drei (!) englischen Löwen (Leoparden), also gespalten aus Deutschland (Amtswappen) und England (persönliches Wappen) oder je nach Version auch umgekehrt von England und Deutschland. Belege hierfür finden sich auf dem Knauf des sog. Mauritiusschwertes sowie auf dem Quedlinburger Wappenkästchen (ca. 1209), sowie als Teil eines Siegels des Grafen Bernhard von Wölpe (1215). Auch Maria, die zweite Ehefrau von Kaiser Otto IV., verwendet dieses gespaltene Wappen auf einem Siegel von 1214. Nach Ottos Tod wurden keine drei Leoparden mehr verwendet, erst als die Hannoveraner viel später wirklich auf den englischen Thron kamen, kam dieses Element erneut in das Welfenwappen. Zurück zu den Wappen mit zwei Leoparden: Man muß sich auch vergegenwärtigen, daß in dieser formativen Periode der Heraldik auch in England fast gleichzeitig der Übergang von zwei Leoparden zu dreien erfolgte (vgl. Johann Ohneland und Richard Löwenherz), so daß man besser bei den Varianten mit nur zwei Löwen nicht von einem geminderten englischen Wappen spricht, denn die Minderung setzt ein schon länger etabliertes Dreilöwenwappen voraus, sondern von einem Anwartschaftswappen für diejenigen, die wie Heinrich I. Pfalzgraf bei Rhein als mögliche englische Thronfolger in Frage kamen. Otto I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg, gen. der Knabe, führte in seinen Siegeln einen schreitenden Löwen wie auch sein Vater Wilhelm und sein Großvater Heinrich der Löwe. Erst als Abrecht der Große und Johann das Herzogtum in ein Fürstentum Braunschweig und ein Fürstentum Lüneburg aufteilten und sich Wappen verstärkt mit den zugehörigen Territorien verbanden, wurden beide Häuser heraldisch unterschieden, für ersteres wählte Albrecht die zwei Leoparden unter Bezugnahme auf seine Urgroßmutter und die englischen Anwartschaften, für letzteres wählte Johann den Löwen unter Bezugnahme auf seine Großmutter (s. u.). Alle sich aus dem Fürstentum Braunschweig entwickelnden Linien behielten die beiden Leoparden bei. Nicht immer sind die schreitenden Löwen hersehend, z. B. ist das bei der Darstellung im Scheiblerschen Wappenbuch nicht der Fall.

Abb. links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg, Abb. Mitte: Coburg, Casimirianum, Abb. rechts: am Celler alten Rathaus

Im "Turnei von Nantheiz" (Turnier von Nantes) des fahrenden Sängers und Lyrikers Konrad von Würzburg (-31.8.1287) wird das Wappen beschrieben: "dâ gap ouch lichtebaren schîn, von Brûnswic des herren schilt, dâ zwêne löuven ûf gezilt, von golde wâren in ein velt, dar an vil hôher koste gelt, von rôten kelen was erkannt." Interessant ist hier das Wort "kelen" - eine mittelalterliche Bezeichnung für eine rote Tinktur im Sinne eines natürlich roten Pelzwerkes wie z. B. von roten Eichhörnchen oder roten Mardern, dessen besonderer Wert und Luxus hier angemerkt wird. Vom Wortstamm her verwandt sind die heute noch üblichen Bezeichnungen "gueules" (frz.) und "gules" (engl.) für die rote Tinktur.

Das braunschweigische Kleinod hat eine große Wandlung durchgemacht. In seiner ursprünglichsten Form ist es zu rot-goldenen Decken ein roter Spitzhut mit goldenem Stulp, an der Spitze golden gekrönt und mit einem Pfauenfederbusch besteckt (vgl. Konstanzer Wappenbuch). Dieses Motiv wandelte sich im Laufe der Zeit zur oben gekrönten Säule, oben mit einem Pfauenfederbusch besteckt. Die Farbe der Säule wurde silbern. Ein weiteres Element taucht in der zweiten Hälfte des 14. Jh. auf: Ein silbernes, aufspringendes Pferd wird vor die Säule mit dem Pfauenfederbusch gestellt, so findet es sich auf einem Siegel des Herzogs Ernst von 1374, und so taucht es auch im Kleinod im Scheiblerschen Wappenbuch auf.

Dieses Welfenroß taucht auch als Schildfigur auf. Das erste Welfensiegel mit Pferd datiert von 1361 und ist von Albrecht I. von Braunschweig-Salzderhelden. Ganz vom Pferd bestimmt ist die Wappendarstellung im Wappenbuch von den Ersten, dort ist das Kleinod ein wachsender Pferdekopf. Das Sachsenroß wurde als linienübergreifendes Symbol benutzt, um den Anspruch auf die Vormachtstellung der Welfen im Gebiet des alten Sachsen herauszustellen.

Das Kleinod wurde mit der Vereinigung des Braunschweiger mit dem Lüneburger Wappen um die zu Sicheln gewordenen, silbernen, außen mit Pfauenfedern besteckten Büffelhörner in der Mitte des 15. Jh. erweitert, dazwischen das springende Pferd (so im Siegel Ottos des Hinkenden 1443).

Eine weitere Veränderung erfuhr die Helmzier um die Wende vom 15. zum 16. Jh.: Der sich aus der Säule erhebende Pfauenfederbusch wird mit einem goldenen, sechsstrahligen Stern belegt. Dazu wird im Siebmacher, Band Landesfürsten 1, die Geschichte berichtet, daß Herzog Erich I. Kaiser Maximilian 1504 in der Schlacht gegen die Böhmen rettete, als dieser im Getümmel vom Pferd gestürzt war und unterzugehen drohte, und zum ewigen Angedenken an des Kaisers Huld diesen Stern verliehen bekam. Dies ist eine hübsche Wappenlegende, die im Siebmacher unreflektiert übernommen wurde, denn man findet den Stern erstmals 1383 im Siegel des Herzogs Friedrich II., aber im Schild über dem dort dargestellten Pferd schwebend. Später bildete man das Pferd auch im Kleinod mit dem Stern darüber ab, und so kam der Stern bereits 1483 auf den Pfauenfederbusch (vgl. Ströhl).

 

Otto Hupp, Münchener Kalender, Jahrgang 1895, Verlagsanstalt, München und Regensburg, 1895.

Genealogie: Aufspaltung in Braunschweig-Wolfenbüttel (ältere Linie), Braunschweig-Grubenhagen und Braunschweig-Göttingen
Die Aufteilung in drei separate Fürstentümer erfolgte bereits unter Ottos Enkeln (dritte Teilung): Nach dem Tod Albrechts des Großen begründeten seine drei Söhne, die erst gemeinsam regierten, in einer 1285/1286/1291 als Lösung eines Erbstreites vorgenommenen Erbteilung drei selbständige Fürstentümer, Herzog Heinrich I. (1267-7.9.1322) gründete die Linie Braunschweig-Grubenhagen, Herzog Albrecht II. (1268-22.9.1318) gründete die Linie Braunschweig-Göttingen, wozu damals auch das spätere Calenberger Territorium gehörte, und der dritte Bruder, Herzog Wilhelm (1270-30.9.1292), bekam Wolfenbüttel. Da er bei seinem frühen und nur ein Jahr nach der Erbteilung erfolgenden Tod kinderlos war, war das noch keine richtige Linie. Seine Territorien fielen an die anderen Brüder, die sich darum stritten, bis Albrecht erfolgreich Braunschweig-Wolfenbüttel sein eigen nennen konnte und sich Heinrich verärgert in sein Territorium Grubenhagen zurückzog. Albrechts drei Söhne Otto, Ernst und Magnus aus der Göttinger Linie, die erst ab 1318 gemeinsam regierten, teilten nach dem Tod des ältesten Bruders Otto weiter (fünfte Teilung). Ernst I. setzte die Linie zu Göttingen fort und erhielt die Territorien Oberwald mit den Städten Göttingen, Münden, Uslar und Dransfeld. Magnus I. bekam dabei das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, 1345 trat er die Regierung im wiederbelebten Teilfürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel an und begründete die sog. ältere Linie, die in den Wirren des Lüneburger Erbfolgestreites mit seinen Enkeln endete, die kurzfristig Wolfenbüttel und Lüneburg als eine Einheit regierten und dann bei einer weiteren Teilung (1409 siebte Teilung, 1428 achte Teilung) das mittlere Haus Lüneburg und das mittlere Haus Braunschweig-Wolfenbüttel gründeten. Das Fürstentum Braunschweig-Göttingen überlebte das ältere Haus Braunschweig-Wolfenbüttel, starb aber mit Ernsts Enkel Otto II. Herzog v. Braunschweig-Göttingen (-18.2.1463) aus und fiel an die inzwischen 1432 aus dem mittleren Hauses Braunschweig-Wolfenbüttel hervorgegangene ältere Linie zu Calenberg.

Genealogie: Fürstentum Braunschweig-Calenberg und Braunschweig-Calenberg-Göttingen
Die ältere Linie zu Calenberg ist eine 1432 entstandene in der sog. neunten Teilung entstandene Abzweigung des mittleren Hauses Braunschweig-Wolfenbüttel. Die namengebende Burg und spätere Festung liegt südlich von Hannover unweit der Leine, heute eine geschleifte Ruine. Nachdem Bernhard I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg mit seinen Neffen Wilhelm I. Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (-1482) und Friedrich II. Herzog v. Braunschweig-Calenberg (-5.3.1495) 1409/1428 die erneute Aufteilung und nachträgliche Umverteilung der Welfenterritorien vorgenommen hatte und sowohl das mittlere Haus Braunschweig-Lüneburg als auch das mittlere Haus Braunschweig-Wolfenbüttel gegründet hatten, teilten die Brüder Wilhelm und Friedrich die Gebiete so auf, daß ersterer 1432 das Fürstentum Calenberg bekam, letzterer das Fürstentum BS-Wolfenbüttel. Da letzterer aber kinderlos verstarb, wurde er 1473 von seinem Bruder Wilhelm I. beerbt, der 1463 schon die Linie zu Göttingen beerbt hatte. Braunschweig-Wolfenbüttel fiel diesmal also an Calenberg. 1481 kam es zur zehnten Teilung, 1483 zur elften Teilung. Wilhelm II. Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (-7.7.1503) bekam Wolfenbüttel, Friedrich II. Herzog v. Braunschweig-Calenberg (-5.3.1495) bekam Calenberg-Göttingen. Da letzterer abgesetzt wurde und kinderlos war, fiel wieder alles an Wilhelm II. Alle Territorien (außer Lüneburg) waren nur kurzfristig wieder in einer Hand. Als Friedrich II. 1495 starb und Wilhelm II. im selben Jahr abdankte, wurde das Erbe vorgezogen umgeschichtet, dabei wurde Göttingen dauerhaft mit Calenberg verbunden. Wilhelms II. Söhne teilten erneut (1495 zwölfte Teilung): Heinrich I. Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (24.6.1463-23.6.1514) bekam Wolfenbüttel, Erich I. Herzog v. Braunschweig-Calenberg (16.2.1470-26.7.1540) bekam Calenberg. Der dritte Anlauf zur Teilung war endlich mal für zwei Generationen erfolgreich, denn in Calenberg regierte nach Erich I., der Schloß Calenberg massiv ausbaute, dessen Sohn Erich II. Herzog v. Braunschweig-Calenberg (10.8.1528-1584). Doch mit dessen Tod fiel Calenberg wieder an dessen Großneffen Julius Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (1528-1589). Weitere Versuche zur Aufrechterhaltung der Separatlinie unterblieben vorerst, bis es die Linie zu Wolfenbüttel in Person des Herzogs Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Wolfenbüttel (15.4.1591-1634) selbst mit Kinderlosigkeit erwischte: Alles zusammen, Wolfenbüttel, Calenberg, Göttingen, alles fiel an die Linie zu Lüneburg, die in den Folgejahren 1635 und 1636 mit eigenen Nachkommen die freigewordenen Stühle besetzte.

Genealogie: Neubesetzung von Braunschweig-Calenberg durch die Lüneburger Linie und Keimzelle des Kurfürstentums:
Die jüngere Linie zu Calenberg ist eine Abzweigung des mittleren Hauses Braunschweig-Lüneburg-Celle. Nachdem das mittlere Haus Braunschweig-Wolfenbüttel 1634 ausgestorben war, fielen all ihre Länder an die Linie zu Lüneburg-Celle, die 1635/36 die Besitzungen neu verteilten. Aus der Nebenlinie zu Dannenberg heraus wurde Braunschweig-Wolfenbüttel wieder besetzt, und aus der Hauptlinie heraus wurde Calenberg neu besetzt. Mit Herzog Georg v. Braunschweig-Calenberg (17.2.1582-11.4.1641) trat einer der bedeutenden Feldherren der evangelischen Seite des Dreißigjährigen Krieges die Regierung an. Er war es, der die Residenz im Jahre 1636 nach Hannover verlegte. Calenberg wurde zur Zukunftslinie, denn daraus ging 1692 das Kurfürstentum und spätere Königreich Hannover hervor, und als die Hauptlinie zu Lüneburg-Celle 1705 erlosch, ging auch das Fürstentum Lüneburg im Kurfürstentum auf, das territorial größer wurde als Calenberg-Göttingen je war. Der Name der Hauptstadt Hannover verdrängte die alte Bezeichnung. Ein weiterer territorialer Zuwachs waren Anfang des 18. Jh. die Herzogtümer Bremen und Verden.

Genealogie der Linie Braunschweig-Grubenhagen:
Herzog Heinrich I. (1267-7.9.1322) wurde zum Begründer der Linie zu Grubenhagen, als nach dem Tod Albrechts des Großen seine drei Söhne drei selbständige Fürstentümer begründeten. Benannt ist das Fürstentum Grubenhagen nach einer bei Einbeck gelegenen Burg. Es umfaßte Gebiete am südlichen Rand des Harzes wie Osterode, Einbeck, Katlenburg, Salzderhelden, Duderstadt (ging 1342/58 an Mainz verloren), Westerhof, Lauterberg-Scharzfels und natürlich Grubenhagen selbst. Die Linie kann sich am längsten von allen Fürstentümern halten, immerhin sieben Generationen lang. Mit Philipp II. Herzog von Braunschweig-Herzberg (2.5.1533-4.4.1596), der erst mit seinen älteren Brüdern gemeinschaftlich und ab 1595 alleine auf Schloß Herzberg und in Grubenhagen regierte, starb diese Linie 1596 aus. Nach seinem Tod fiel das Fürstentum zwar de jure an Lüneburg-Celle, de facto aber an die Linie Braunschweig-Wolfenbüttel. Die Schlüsselfigur ist Heinrich Julius Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel (15.10.1564-1613). Er beanspruchte 1596 das Erbe an Grubenhagen, obwohl dieser Rechtsanspruch nicht eindeutig war. Jedenfalls nahm er das Fürstentum ein und setzte einen Landdrosten zur Verwaltung ein, der auf Schloß Herzberg lebte. Nach dem Tod des politisch starken Herzogs Heinrich Julius von BS-Wolfenbüttel wurde dessen Sohn Friedrich Ulrich Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel (15.4.1591-1634) 1613 Herzog, der letzte aus der älteren Wolfenbütteler Linie. Schon kurz nach seinem Regierungsantritt wollten die Celler Welfen das Thema Grubenhagen ausdiskutiert wissen, und es entbrannte Streit um die Ländereien. Beide Häuser waren der Ansicht, rechtmäßige Erben von Grubenhagen zu sein. Herzog Friedrich Ulrich von BS-Wolfenbüttel schuf Tatsachen und besetzte die Gebiete einfach. Doch 1616 mußte er einem Mächtigeren nachgeben, denn der Kaiser hatte bestimmt, daß er das Land an Herzog Christian von Braunschweig-Lüneburg-Celle (19.11.1566-8.11.1633) herausgeben sollte. Das Reichskammergericht wurde deswegen angerufen, und es entschied 1617 zugunsten der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg-Celle. Am 10.3.1617 bestätigte der Kaiser in Prag noch einmal die Erbfolge für das Fürstentum Grubenhagen unter Begünstigung der lüneburgischen Linie. Nachdem Grubenhagen an Lüneburg-Celle gekommen war und damit als selbständiges Fürstentum erloschen war, wurde es 1665 der bei der Teilung 1635 entstandenen neuen Linie Calenberg zugeschlagen.

Genealogie der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel (mittleres Haus Braunschweig):
Das mittlere Haus Wolfenbüttel konsolidierte sich nach dem Lüneburger Erbfolgekrieg unter Wilhelm I. Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (-1482). Die letzte größere territoriale Neuverteilung war der Gebietstausch 1428 (achte Teilung) unter Revision der Teilung von 1409 (siebte Teilung). Die Nachkommen dieser Linie zu Wolfenbüttel teilten immer wieder eine Linie zu Calenberg ab (zuerst 1432, neunte Teilung), die jedoch jeweils nur 1-2 Generationen lang Bestand hatte. Schließlich verblieb Calenberg bei Wolfenbüttel. Seit 1432 wurde Wolfenbüttel Hauptsitz der nach der Burg in der Okerniederung benannten Linie. 1463 hatte man zudem das Fürstentum Göttingen beerbt, so daß die Größe des ungeteilten Fürstentums beachtlich war und 1584-1634 bis auf Grubenhagen u. a. wieder alle Teile des 1269 entstandenen Fürstentums Braunschweig umfaßte. Mehr noch sogar, denn in dieser Zeit konnte man Hoya, Regenstein, Blankenburg, Hohnstein etc. einsacken, und kurzfristig eignete man sich 1596 Grubenhagen an, welches man aber 1617 leider wieder an die Linie Lüneburg herausrücken mußte. Ferner erlangte man 1566 die Administration des Hochstifts Halberstadt. Der Letzte des mittleren Hauses Braunschweig war Herzog Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Wolfenbüttel (15.4.1591-1634). Als er kinderlos verstarb, fiel alles zusammen, Wolfenbüttel, Calenberg, Göttingen, an die Linie zu Lüneburg.

Genealogie der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel nach Übergang auf den älteren Zweig des Hauses Lüneburg (Neues Haus Braunschweig):
Das Ende der älteren Linie Wolfenbüttel kam mit dem Tod von Friedrich Ulrich Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel (15.4.1591-1634), denn seine Ehe mit Markgräfin Anna Sophie von Brandenburg (27.3.1598-29.12.1659) blieb kinderlos. 1635 trat Herzog August der Jüngere aus der Nebenlinie Lüneburg-Dannenberg die Nachfolge in Wolfenbüttel an; er wurde zum Begründer des Neuen Hauses Braunschweig. Bereits 1303 waren die Güter der Grafen von Salzwedel in Dannenberg an die Herzöge von BS-Lüneburg gefallen. Als das mittlere Haus Lüneburg eine Erbteilung vornahm, begründete Heinrich Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Dannenberg (4.6.1533-17.1.1598) im Jahre 1569 die Linie zu Dannenberg und überließ seinem Bruder Wilhelm die Herrschaft in Lüneburg-Celle. Als Heinrich starb, teilten seine Söhne 1598 noch einmal, wobei mit August dem Jüngeren eine Unterlinie zu Hitzacker entstand (Hitzacker war erst 1591 dazugekommen). Herzog August der Jüngere war ein nachgeborener Sohn, sein älterer Bruder Julius Ernst regierte in Dannenberg weiter, doch nur ein Jahr nach der "Beförderung" seines jüngeren Bruders starb dieser ohne überlebende Nachkommen. Das Territorium Dannenberg kam kurzfristig an Wolfenbüttel, wurde aber 1671 an Lüneburg zurückgegeben. Diese neue Linie sollte genau ein Jahrhundert in Wolfenbüttel regieren, ehe es wieder 1735 zu einer Diskontinuität kam.

Genealogie der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel nach Übergang auf die Linie Braunschweig-Bevern:
Innerhalb der Linie Braunschweig Wolfenbüttel trat erneut eine Diskontinuität auf. Über die Tochter des letzten Herzogs kam die 1666 von Herzog Ferdinand Albrecht I. (22.5.1636-23.4.1687) begründete Nebenlinie Braunschweig-Bevern zum Zuge. Bevern bei Holzminden war eigentlich ein Münchhausen-Besitz, kam aber kurz vor 1633 von Statius von Münchhausen an Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel. Diese Nebenlinie setzte 1735 die Erbfolge in Wolfenbüttel und ab 1753/1754 in Braunschweig fort. Das Ende von Braunschweig-Wolfenbüttel als Staat kam unter Friedrich Wilhelm Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (9.10.1771-16.6.1815), dem sog. "Schwarze Herzog", als die französische Besetzung des Fürstentums erfolgte und Braunschweig-Wolfenbüttel am 7.7.1807 Teil des Königreichs Westfalen wurde. 1813 wurde der Herzog rekonstituiert. Erst 1814 wurde das Herzogtum Braunschweig in den alten Grenzen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel neu gegründet. Unter des Letztgenannten Sohn Karl III. Friedrich August Wilhelm Herzog zu Braunschweig-Wolfenbüttel (30.10.1804-18.8.1873) kam es zum Chaos: Aufgrund eines Volksaufstandes floh er in die Schweiz, 1830/1831 wurde er wegen Regierungsunfähigkeit abgesetzt, und sein Bruder Wilhelm August Ludwig Herzog zu Braunschweig-Wolfenbüttel (25.4.1806-18.10.1884) übernahm die Regierung. Da beide kinderlos waren, endete damit 1884 Braunschweig-Wolfenbüttel als Linie. Die Nebenlinie der Herzöge zu Braunschweig-Bevern bestand bis 1809 fort.

Genealogie der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel nach der Neugründung des Herzogtums Braunschweig:
Über das Fiasko unter Karl III. Friedrich August Wilhelm Herzog zu Braunschweig-Wolfenbüttel (30.10.1804-18.8.1873), dem Sohn des letzten Herzogs v. Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Wilhelm (9.10.1771-16.6.1815), der nach der 1814 erfolgten Neugründung des Herzogtums Braunschweig regierte, wurde bereits oben berichtet. Nach dessen Flucht aufgrund eines Volksaufstandes setzte er sich in die Schweiz ab, während sein jüngerer Bruder die Regierung übernahm. Dieser war vorerst der letzte Welfe auf dem Braunschweiger Thron. Mit ihm endete die Regierung der Welfen, denn es gab keine legitimen Erben, und es folgte die Regentschaft der Preußen, erst unter Hermann Graf von Görtz-Wrisberg, dann unter Prinz Albrecht von Preußen, dann unter Albert von Otto, zuletzt unter Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, der bis zum 1.11.1913 das Herzogtum regierte. Nach der Versöhnung zwischen Welfen und Preußen, die mit einer Heirat zwischen beiden Herrscherhäusern gekrönt wurde, konnten die Welfen zurück an die Regierung in Braunschweig kommen. Sie währte nur kurz, genau 5 Jahre nur, denn der Herzog aus dem Haus Hannover, der am 1.11.1913 den braunschweigischen Thron bestiegen hatte, mußte 1918 während der Novemberrevolution abdanken, und das war das endgültige Ende des Herzogtums Braunschweig.

Fürstentum Lüneburg:
Das Lüneburger Wappen zeigt in goldenem, mit roten Herzen bestreutem Schild einen blauen Löwen, rotbewehrt und rotgezungt. Die überlieferten Darstellungen sind variantenreich. Die älteste Variante des lüneburgischen Löwen ist ein einfacher blauer Löwe in Gold. Etwa ein Jahrhundert nach dem ersten Auftreten ist das Feld mit roten, gestürzten Lindenblättchen bestreut, die später in rote Herzen übergingen (Siebmacher, Band Souveräne 1). Ihre genaue Zahl unterlag wie immer bei "bestreut" oder "besät" der Auslegung des Künstlers, eine bindende Anzahl gibt es nicht. Bis ins 17. Jh. finden sich aber auch Darstellungen, in denen die Herzen fehlen.

Das Wappenbild wird in der Literatur mit dem des Königreichs Dänemark in Verbindung gebracht, als geminderte, reduzierte Ableitung desselben: Wilhelm Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (11.4.1184-13.12.1213), gen. der Dicke, jüngster Sohn Heinrichs des Löwen, hatte 1202 Prinzessin Helena von Dänemark (1176-22.11.1233) geheiratet, die Tochter von Waldemar I. König von Dänemark (14.1.1131-12.5.1182) und von Sofia Wolodarowna Minskaja (Sophia von Minsk, -5.5.1198). Ihrer beider Sohn war Otto I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (1204-9.6.1252), vermählt mit Mathilde v. Brandenburg (-10.6.1261), auf deren Kinder alle späteren Welfen-Linien zurückgehen. Wilhelm und die dänische Prinzessin gelten also als die Stammeltern aller Welfen-Linien. Angesichts des ubiquitären Vorkommens von Löwen in der Heraldik ist das letztendlich unbeweisbar und lediglich eine mögliche, naheliegende und in die Gebräuche der frühen heraldischen Zeit passende Theorie, so wie das braunschweigische Wappen als aus dem englischen Wappen abgeleitet gilt. Hier allerdings ist augenfällig, daß das Kleinod Lüneburgs auch auf dem Siegel des Königs Christoph II. von Dänemark 1321 auftaucht, was kein Zufall mehr sein kann.

Abb. links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg, Abb. Mitte: Coburg, Casimirianum, Abb. rechts: am Celler alten Rathaus

Auf dem Helm mit blau-goldenen Decken hatte das alte lüneburgische Wappen zwei außen mit Pfauenspiegeln besteckte silberne Büffelhörner. Als das lüneburgische Wappen mit dem braunschweigischen vereinigt wurde, trat eine eigenartige Wandlung ein: Aus den Hörnern wurden Sicheln, bereits in der ersten Hälfte des 15. Jh. (Siegel Ottos des Hinkenden 1443), und diese Sicheln wurden auch noch mit gezähnter Schneide dargestellt. Verschiedene Theorien, wie es dazu kam, von Schloß Sichelstein bis hin zum Sichelbund sind alle anachronistisch, eine belegbare Begründung für die Wandlung des Motivs ist nicht bekannt. Erst in moderneren Wappendarstellungen werden die Sichelschneiden wieder ohne Zähne dargestellt.

Als Heinrich der Löwe 1180 gestürzt wurde, blieben nur die Eigengüter (Allodialgüter) der Welfen, welche seine Söhne Heinrich der Ältere von Braunschweig, Otto (der spätere Kaiser Otto IV.) und Wilhelm von Lüneburg im Paderborner Vertrag von 1202/1203 unter sich aufteilten (erste Teilung). Wilhelm von Lüneburg starb 1213, daraufhin übernahm Otto IV. die Herrschaft über Lüneburg, weil Wilhelms Sohn, Otto das Kind (Puer), noch minderjährig war. Am 21.8.1235 wurde das aus Allodien der Welfen gebildete erbliche Herzogtum Braunschweig-Lüneburg für Otto das Kind geschaffen.

Das reichsunmittelbare Fürstentum Lüneburg bestand von 1269 bis 1705. Die Geburtsstunde des Fürstentums Lüneburg ist eine Erbteilung im Hause Braunschweig-Lüneburg 1267/1269 (zweite Teilung der Welfen) zwischen den Söhnen des 1252 verstorbenen Otto, die erst gemeinsam regiert hatten und in dieser Zeit Harburg 1257 ihrem Herrschaftsgebiet hinzugefügt hatten. Johann übernahm das Fürstentum Lüneburg. Das andere Erbteilungsprodukt für den anderen Sohn, Albrecht, war das Fürstentum Braunschweig, welches sich Ende des 13. Jh. in die drei Fürstentümer Braunschweig-Wolfenbüttel, Göttingen und Grubenhagen weiter aufteilte (dritte Teilung). Dabei ist als Besonderheit zu vermerken, daß jedes der Territorien reichsrechtlich den Rang eines Fürstentums hatte, aber das Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg ein Herzogtum blieb. Ebenso ist es eine Besonderheit, daß es nie eine endgültige Aufteilung der Braunschweiger Territorien gab, sondern jede Linie jede andere beerben und in jedem Territorium nachfolgen konnte und die Mitglieder aller welfischen Linien den Titel eines Herzogs von Braunschweig und Lüneburg führten.

Territorial bildete das Fürstentum Lüneburg, das erst aus einer Vielzahl einzelner Herrschaftsrechte bestand, bis zur Mitte des 14. Jh. ein in sich geschlossenes Herrschaftsgebiet aus, welches sich ganz grob zwischen Elbe, Weser, den Hochstiften Verden und Hildesheim erstreckte und den größten Teil der Lüneburger Heide und des Wendlandes umfaßte. Dazu gehörte die halbe Grafschaft Hallermund (1366), die Grafschaft Wölpe (1302), die Grafschaft Lüchow (1320) und die Grafschaft Dannenberg (1303). Zum Fürstentum Lüneburg gehörten die Städte Celle, Lüneburg, Harburg, Lüchow, Dannenberg und Uelzen. Erst war Lüneburg Residenz, nach 1371 Celle. Der Grund für die Verlegung der Residenz war, daß sich während des Lüneburger Erbfolgekrieges (s. u.) die Stadt Lüneburg auflehnte und die herzogliche Burg zerstörte. Deshalb wird die Linie auch Braunschweig-Celle genannt. Die territoriale Definition war bei der Teilung 1409/1428 zwischen den Welfenlinien weitgehend abgeschlossen.

Nacheinander folgten unterschiedliche Zweige der Welfen auf dem lüneburgischen Thron:

Altes Haus Lüneburg:
Das alte Haus Lüneburg begann mit der Erbteilung unter den Söhnen Ottos I. 1267/69. Der erste Herrscher des eigenständigen Fürstentums war Johann I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (1242-13.12.1277). Mit seinem Enkel Wilhelm Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-23.11.1369) erlosch das alte Haus Lüneburg bereits wieder im Mannesstamm. Die wichtigste Errungenschaft in dieser Zeit war die territoriale Konsolidierung des Fürstentums durch Zuerwerbungen.

Intermezzo: Die Diskussion um die Nachfolge in Lüneburg löste den Lüneburger Erbfolgekrieg (1371-1388) aus zwischen dem Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel, der sich als Erbe sah, und den Askaniern von Sachsen-Wittenberg, die sich um das vom Kaiser, der Lüneburg als heimgefallenes Lehen betrachtete, ihnen versprochene Gebiet gebracht sahen. Die Askanier waren 1180, als Heinrich der Löwe auf dem Reichstag zu Würzburg alle seine Reichslehen, die Herzogtümer Bayern und Sachsen, verlor, die Nutznießer, weil der Titel eines Herzogs von Sachsen damals auf sie übergegangen war. Kaiser Karl IV. verlieh nach dem Erlöschen des alten Hauses Lüneburg das Fürstentum zurück an die Askanier. Und die Tochter des letzten Lüneburgers, Elisabeth v. Braunschweig-Lüneburg (-17.4.1384), hatte außerdem in erster Ehe Otto v. Sachsen-Wittenberg geheiratet. Das sah Magnus II. Torquatus von Braunschweig (altes Haus Braunschweig) alles ganz anders, und so kam es zum Konflikt. Interessant am Fürstentum war weniger die wenig fruchtbare Altmoränenlandschaft, sondern die florierende Salzmetropole Lüneburg.

Ehen sollten als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln Frieden stiften: Nach dem Tod von Herzog Magnus II. von Braunschweig 1373 heiratete der askanische Kontrahent Albrecht von Sachsen-Lüneburg (-28.6.1385), Sohn von Elisabeth und Otto v. Sachsen-Wittenberg, 1374 die Witwe von Magnus II., Catharina v. Anhalt-Bernburg (-30.1.1390) und bezog in Celle 1378 Residenz (die Lüneburger hatten zwischenzeitlich 1371 die Gunst der Stunde zur Emanzipation genutzt, gemeinsame Sache mit den Askaniern gemacht und die herzogliche Burg zerstört. 1639 wurde die Stadt aber wieder dem Fürstentum eingegliedert). Die Söhne von Magnus II. von Braunschweig ehelichten ebenfalls Frauen aus dem Hause Sachsen-Wittenberg, und so war der Konflikt erst einmal beigelegt. Friedrich I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-5.6.1400), 1381 Herzog, hatte Anna v. Sachsen geheiratet, und Bernhard I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-11.6.1434), 1388 zu Lüneburg, 1409 zu Braunschweig, hatte Margarete v. Sachsen (-2.6.1418) geheiratet. Wettiner und Welfen sollten sich in der Regierung abwechseln. Das sah der dritte Bruder, Heinrich II. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-14.10.1416), 1388 Mitregent, 1409 zu Lüneburg, vermählt mit Sophia v. Pommern-Wolgast (-28.6.1406), wiederum ganz anders: Er führte den Krieg weiter, mit Erfolg, denn 1388 kam es zur Schlacht, Wenzel kam darin um, und die Askanier verzichteten auf Lüneburg. Seit 1388 war damit das Fürstentum Lüneburg wieder reines Welfenterritorium.

Mittleres Haus Lüneburg:
Es folgte die Neubesetzung des Celler Thrones durch Braunschweig-Wolfenbüttel: Die beiden oben erwähnten Brüder Bernhard I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-11.6.1434) und Heinrich II. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-14.10.1416), Sprosse aus dem Hause Braunschweig-Wolfenbüttel, regierten Lüneburg von 1388 bis 1409 gemeinsam. Der andere Bruder, Friedrich I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-5.6.1400) wurde 1400 zum Gegenkönig vorgeschlagen und ermordet, damit war er aus dem Rennen. 1400-1409 besaß die Braunschweiger Hauptlinie Lüneburg. Das ist eine besondere Zeit, denn es war die einzige Zeit in der Geschichte des Fürstentums, in der nicht mindestens eine Linie Braunschweig und eine Linie Lüneburg nebeneinander regierten, wenn nicht sogar mehr (4-5) Linien wie meistens. Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel fiel 1400 an die beiden Brüder. Bernhard und Heinrich teilten die Länder 1409 auf: Heinrich II. v. Braunschweig-Lüneburg bekam Lüneburg, und Bernhard I. bekam Braunschweig. 1416 beerbten Wilhelm I. Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (-1482) und Heinrich II. Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (1411-1473) ihren Vater Heinrich II. v. Braunschweig-Lüneburg.

1428 tauschten die Linien untereinander und revidierten damit die vorherige Teilung von 1409: Onkel Bernhard I. in Braunschweig bekam das Fürstentum Lüneburg, und seine beiden Neffen wechselten in das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel. Dieser Wechsel wurde ihnen versüßt, indem sie Calenberg dazubekamen (siehe dort). Bernhard I. wurde zum Begründer des mittleren Hauses Lüneburg.

Lüneburger Nebenlinien:
Von Lüneburg spalteten sich drei Nebenlinien ab, 1527-1642 existierte die Nebenlinie Braunschweig-Lüneburg-Harburg, und von 1539 bis 1549 existierte die Nebenlinie Braunschweig-Lüneburg-Gifhorn. Nach ihrem Erlöschen fielen die Territorien beide wieder an die Hauptlinie zurück. Von der Hauptlinie spaltete sich 1569 die Linie Braunschweig-Lüneburg-Dannenberg ab. Auf diese letztere Linie geht das Neue Haus Braunschweig zurück, das 1635 in Wolfenbüttel die Regierung übernahm. Denn bei den Welfen fand um die Wende vom 16. zum 17. Jh. das große Liniensterben statt: 1584 starb die Linie Calenberg aus und kam an die Wolfenbütteler Linie, 1596 starb die Linie zu Grubenhagen aus und kam über Wolfenbütteler Umwege an die Linie zu Lüneburg-Celle, und zuletzt erlosch noch 1634 die Linie Wolfenbüttel. All diese Territorien mußten neu aufgeteilt und von der überlebenden Linie zu Lüneburg wieder mit eigenen regierenden Linien ausgestattet werden. So kam es, daß Lüneburg sich wieder in Lüneburg und Calenberg teilte, und Dannenberg Wolfenbüttel übernahm. 1671 wurde übrigens Dannenberg, das 1636 an den neuen Herrn in Wolfenbüttel gefallen war, von dessen Sohn an das Haus Braunschweig-Lüneburg-Celle zurückgegeben. Die Gebiete aller drei Nebenlinien fielen 1705 gemeinsam mit dem Fürstentum Lüneburg an Kurhannover.

Neues Haus Lüneburg:
Eine kleine Diskontinuität gab es noch einmal im Hause Lüneburg: Friedrich III. Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Celle (28.8.1574-16.12.1648) starb unvermählt und kinderlos. Erbe wurde 1648 sein Neffe, Christian Ludwig Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Celle (25.2.1622-1665). Das wäre an sich noch kein Grund, von einem Häuserwechsel zu sprechen. Doch Christian Ludwigs Vater Georg (17.2.1582-11.4.1641) wurde 1636 Herzog von Braunschweig-Calenberg, und deshalb war es formal so, daß ein Sproß einer anderen Linie die Erbfolge in Lüneburg fortsetzte und das neue Haus Lüneburg begründete. Das war eine kurze Angelegenheit, denn auch Christian Ludwig hatte keine Nachkommen. Nun zofften sich die beiden Brüder Georg Wilhelm (26.1.1624-28.8.1705) und Johann Friedrich (25.4.1625-1679). Ersterer regierte in Calenberg und war als der Ältere in Lüneburg erbberechtigt. Letzterer befand, daß sein Bruder mit Calenberg hinreichend ausgestattet sei, und schuf Tatsachen durch die staatsstreichartige Übernahme der Regierung in Celle. Georg Wilhelm konnte sich in dem Streit behaupten, und die beiden Brüder tauschten den Regierungssitz: Georg Wilhelm übernahm Celle und führte den Hof zu einer letzten Blüte, Johann Friedrich übernahm Calenberg. Letzterem wurde die Niederlage dadurch versüßt, daß er Grubenhagen dazu bekam. Gebracht hat ihnen beiden der Zickenkrieg wenig, denn beide hatten nur Töchter. Ihrer beider jüngster Bruder Ernst August übernahm dadurch Calenberg und wurde Kurfürst von Hannover (20.11.1629-23.1.1698) und setzte den Stamm fort.

Aufgehen im Kurfürstentum:
Die in Celle regierende Linie Braunschweig-Lüneburg (mittleres und neues Haus Lüneburg) endete 1705 mit Georg Wilhelm Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Celle (26.1.1624-28.8.1705) und fiel über dessen Tochter Sophia Dorothea Herzogin v. Braunschweig-Lüneburg-Celle (10.9.1666-13.11.1726) an deren am 21.11.1682 in Celle geehelichten Ehemann, Georg I. Ludwig Herzog v. Braunschweig u. Lüneburg, König von Großbritannien und Irland, Kurfürst von Hannover (28.5.1660-22.6.1727). Das war der Sohn des oben erwähnten jüngsten Bruders Ernst August. Das Jahr 1705 bedeutete das Ende des Fürstentums Lüneburg und das Aufgehen desselben im Kurfürstentum Hannover (Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg), welches aus der Linie zu Calenberg hervorgegangen war. Und Celle verlor seinen Status als Residenzstadt.

Genealogie des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg (altes Haus Lüneburg):
Das alte Haus Lüneburg begann mit der Erbteilung unter den Söhnen Ottos I. 1267/69. Der erste Herrscher des eigenständigen Fürstentums war Johann. Mit seinem Enkel Wilhelm erlosch das alte Haus Lüneburg bereits wieder und wurde von anderen Welfenlinien beerbt.

Genealogie: Das mittlere Haus Braunschweig-Wolfenbüttel in Lüneburg und Celle:
Mit Magnus II. Torquatus behauptete sich noch ein Vertreter des alten Hausen Braunschweig-Wolfenbüttel im Fürstentum Lüneburg. Nach dem askanischen Intermezzo (Albrecht und Wenzel von Sachsen-Wittenberg) folgten ihm seine Söhne und Enkel, teilten und tauschten zweimal untereinander, wobei die erste Teilung teilweise revidiert wurde:

Genealogie des Fürstentums Braunschweig-Lüneburg-Celle (mittleres und neues Haus Lüneburg):
Die mittlere in Celle regierende Linie der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg ging aus dem mittleren Haus Braunschweig-Wolfenbüttel hervor. Es erlosch 1648. Über einen Sproß zu Calenberg wechselte das neue Haus Lüneburg ein und übernahm die Regierung in Celle. Das neue Haus Lüneburg endete 1705, und das Fürstentum Lüneburg fiel an das Kurfürstentum Hannover, dessen Kurlinie aus der ehemaligen Linie zu Calenberg hervorgegangen war.

Grafschaft Everstein:
Das Wappen der Grafen von Everstein ist in Blau ein silberner Löwe, golden gekrönt, rot bewehrt und rot gezungt, auf dem Helm mit blau-silbernen Decken ein natürlicher (grüner) Pfauenfederstoß. Das Schildbild fand als separates Feld Eingang in die Welfenwappen, die Helmzier kann cum grano salis als Teil einer Kombinationshelmzier wiedergefunden werden (vgl. Siebmacher Band: Souv1 Seite: 27-28 Tafel: 48, dort HZ mit dem Pfauenfederbusch auf einem silbernen Löwenkopf), wobei der Pfauenfederstoß aufgrund seiner engen Vergesellschaftung mit den Hirschstangen eher als Kleinod für Lauterberg anzusehen ist.

Abb. links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg, Abb. Mitte: Coburg, Casimirianum, Abb. rechts: am Celler alten Rathaus

Die Grafen nannten sich nach ihrem Stammsitz, der Burg Everstein bei Holzminden, einer zweiteiligen, im 12. Jh. erbauten und 1226 erstmals erwähnten Höhenburg (kleiner und großer Everstein) auf dem sog. Burgberg, 10 km südöstlich von Polle (wo die Eversteiner eine weitere Burg besaßen) und zwischen Bevern und Negenborn. An dieser Stammburg hatten die Eversteiner nicht lange Freude, denn bereits 1284 kam sie in den Besitz der Welfen in der Linie Grubenhagen, die den Verkauf der Burg durch Belagerung erzwangen, wobei der Welfen Aufstieg und Erstarken zugleich den Abstieg der Eversteiner mit sich brachte, denn diese beiden Geschlechter lagen ständig in Fehde miteinander, und 1493 wurde die mittlerweile militärisch bedeutungslos gewordene Burganlage zerstört. Die Steine fanden anderweitig Verwendung, z. B. beim Bau von Schloß Bevern. Heute sind nur ganz wenige Mauerreste, aber mächtige Wälle und Gräben noch auf den Hügeln des Burgbergs sichtbar.

Die Eversteiner werden erstmals 1122 urkundlich faßbar mit dem Edelfreien Konrad von Everstein, und erstmals mit Albrecht von Everstein als Grafen aufgeführt. Wo übten sie nun Grafschaftsrechte aus? Vermutlich war es ihr Allodialbesitz am Donnersberg bei Warburg, denn an der Weser und im Weserbergland um die Burg Everstein hatten sie keinerlei Grafschaftsrechte. Zwischen 1123 und 1187 ging der Besitz der "cometia ad Thuneresberg" auf die Eversteiner über, und danach führten sie auch den Grafentitel. Später fand eine territoriale Verlagerung statt ins Weserbergland, und die alte Grafschaft Donnersberg zeigte Auflösungserscheinungen. Der Titel blieb jedoch.

Die Grafschaft Everstein lag zwischen Höxter, Holzminden und Hameln und grenzte westlich an die Herrschaft Homburg an, im Süden an das Fürstentum Göttingen. Insgesamt besaßen die Eversteiner mehrere Burgen in ihrer Grafschaft: Burg Everstein in Polle, Fürstenberg, die oben erwähnte zweiteilige Burg Everstein auf dem Burgberg, Grohnde, Ottenstein, Holzminden, Aerzen, Ohsen und Hemersen, letztere die spätere Klencke'sche Hämelschenburg. Ihre territoriale Expansion an die Weser brachte sie in sicheren Konflikt mit den Welfen. Die Grundlage ihres Erstarkens war der Fall Heinrichs des Löwen, dessen Reichsacht 1180 die kleineren Herrschaften und Grafschaften ungeheuren Aufschwung nehmen ließ. So waren die Eversteiner politisch stets Verbündete der Staufer und Opponenten der Welfen. Dieses Aufstreben brachte sie aber in Konkurrenz und Rivalität zu den angrenzenden Homburgern, welche die gleichen Interessen verfolgten (dazu siehe unter dem Abschnitt Homburg).

Einen gewissen Höhepunkt erlangte das Grafengeschlecht ca. um 1225. Dann brachten mehrere Faktoren ihre Expansion zum Stillstand und ihre Macht zum Wanken. Ihre Rückendeckung durch die Staufer fiel weg, und die Welfenherzöge erstarkten wieder und drängten mit Macht an die Weser. Der Niedergang des einst so mächtigen Geschlechtes wurde durch die ständigen Fehden mit den Herzögen von Braunschweig einerseits und den Homburgern andererseits eingeleitet, während derer sich die Grafen aufzehrten. Und wenn es gegen die Eversteiner ging, halfen die Homburger den Braunschweigern gerne. Die Eversteiner Grafen schienen keine Gelegenheit zu Streit und Fehde auszulassen. Sie suchten immer neue Bundesgenossen, auch bei den Hochstiften Köln, Paderborn und Mainz, bei den Herren zur Lippe, doch immer waren sie selbst es, die wieder "eins drauf kriegten". Wie wenig zimperlich die Welfen die Eversteiner in die Schranken verwiesen, zeigt die grausame Hinrichtung von Graf Konrad IV. durch Herzog Albrecht den Großen im Jahr 1257: Er wurde mit seinem Schwertgurt an den Füßen aufgehängt.

Die Welfen sicherten sich im 13. Jh. das Territorium Stück für Stück, Gieselwerder, Hameln, Höxter etc., 1284 die Stammburg(en) Everstein. Die Grafen ärgerten sich schwarz und suchten sich immer neue mächtigere Schutzherren, denen sie ihren verbliebenen Besitz zu Lehen auftrugen, aber auch die konnten und wollten nicht eingreifen. Die Eversteiner verloren zwar wichtige Burgen, konnten sich aber noch bis 1407/1408 behaupten, aber dann mußten sie den Rest ihres einstigen Territoriums an die Braunschweiger Herzöge abgeben. Es ist eines der Territorien, die nicht durch Aussterben des herrschenden Geschlechts an die Welfen kamen, sondern durch Vertreibung, auch wenn die Linie kurz darauf erlosch.

Die Eversteiner teilten sich um ca. 1200 mit den Söhnen von Albrecht Graf v. Everstein in mehrere Linien, die sich nach dem Verlust der Stammburg nun nach ihren verbliebenen Sitzen nannten: Konrad begründete die 1. Linie Everstein-Ohsen, Otto begründete die 2. Linie Everstein-Holzminden, Ludwig wurde zum Stammvater der pommerschen 3. Linie Everstein-Naugard (auch: Eberstein-Naugard), und auf Hermann geht die 4. Linie Everstein-Polle zurück. Noch im 14. Jh. starben die Linien zu Ohsen und zu Holzminden aus. Die Poller Linie starb zu Beginn des 15. Jh. aus, die letzte Erbtochter dieser Linie brachte die Grafschaft an die Welfen. Eine Linie in den Niederlanden erlosch Ende des 14. Jh., eine dänische Linie 1453, und am längsten behauptete sich die Linie zu Pommern, die starb erst 1663 mit Ludwig Christoph Graf v. Everstein-Naugard (16.12.1593-3.12.1663) im Mannesstamm aus.

Um 1400 besaßen die Eversteiner noch Polle, Ohsen, Aerzen, sowie Anteile an Holzminden und Grohnde. Allen umliegenden Mächten war das Fehlen des Stammhalters im Hause Everstein nur allzu bewußt, und die alles beherrschende Frage war, wer denn die Grafen beerben könnte. Daß die Welfen es nicht freiwillig bekämen, war ja klar. Aber wer dann? Vielleicht der Bischof von Paderborn? 1399 schlossen Graf Hermann von Everstein und sein Bruder Meinhard mit dem Bischof einen Erbverbrüderungsvertrag. Nach dem Tod des letzten Eversteiners sollte die Grafschaft an das Hochstift Paderborn fallen. Kurz darauf bekam der Graf doch noch einen heiß ersehnten Sohn, Otto v. Everstein-Polle, und der Vertrag war damit hinfällig. Das Problem stellte sich von neuem, als der erwähnte Sohn im Kleinkindesalter um 1403 starb. Im selben Jahr suchte Graf Hermann von Everstein den Schulterschluß mit Simon zur Lippe und Bernhard zur Lippe, um seine verbliebenen Territorien zu erhalten, und diese beiden Parteien schlossen am 6.6.1403 einen zweiten Erbverbrüderungsvertrag. Nach dem Tod des letzten Eversteiners sollte die Grafschaft an das Haus Lippe fallen, so war es angedacht. Umgekehrt natürlich ebenso, auch wenn das sehr unwahrscheinlich war. Und beide fügten ihrem Namen und Titel den des jeweils anderen Territoriums hinzu, Hermann war jetzt "Graf von Everstein und Herr zur Lippe" und Simon war nun "Edler Herr zur Lippe und Everstein". Was für beide Teile wie ein gelungener Handel aussah, wurde zu einem großen Unglück.

Denn das führte zur Eversteiner Erbfolgefehde 1404-1409, denn die beiden noch lebenden Söhne von Magnus II. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-1373) aus dem mittleren Haus Lüneburg, Bernhard I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-11.6.1434) und Heinrich II. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-14.10.1416), konnten das unmöglich hinnehmen; das Gebiet nicht selbst einheimsen zu können, wäre schon schlimm genug, aber einem solchen Territorialzuwachs des Hauses Lippe tatenlos zuzusehen, war undenkbar. Ansprüche meldete man sofort an, doch wie bricht man einen Krieg vom Zaun? Hier kam ihnen zu Hilfe, daß Henning von Reden, von Herzog Heinrich 1398 des Landfriedensbruchs beschuldigt und vertrieben, bei den Herren zur Lippe Zuflucht gesucht hatte, in deren Burg Varenholz. Und die von Reden führten seitdem so eine Art Privatfehde gegen die Braunschweiger und versetzten ihnen immer mal wieder mit kleinen Raubzügen und Plünderungen Nadelstiche. Dies war ein Fehdegrund für die Braunschweiger.

Doch das militärische Unternehmen ging ein bißchen schief, und Herzog Heinrich wurde gefangen genommen und mußte mit Lösegeld freigekauft werden. Für seine Freilassung mußte er natürlich noch einen Eid leisten, Frieden zu halten und auf Rache zu verzichten (Urfehde schwören). Am 8.9.1405 konnte er heimkehren, mit tiefen Wunden an seiner Ehre und in seinem Geldbeutel.

Was tun? Welche höhere Macht konnte ihn aus der Situation befreien? Richtig, der Papst und der römisch-deutsche König natürlich. König Ruprecht, zu dem die Welfen gute Beziehungen hatten, verhängte auf Betreiben der Herzöge am 15.12.1405 die Reichsacht über Simon zur Lippe und Hermann von Everstein, die 1407 noch in eine Oberacht verschärft wurde. Weitere Lösegeldzahlungen wurden einfach verboten. Und den Papst Gregor XII. konnte man um Aufhebung des geleisteten Eides bitten! So geschah es am 27.6.1407, und dann verbündete man sich noch mit dem Bischof vom Paderborn und ein paar benachbarten Landesherren zwecks Schaffung mehrerer Fronten, und flugs konnte Heinrich noch im selben Jahr wieder gegen Lippe und Everstein zu Felde ziehen, und diesmal war er siegreich. Am 27.4.1407 wurde die Burg Everstein in Polle durch die Mannen des Herzogs Heinrich von Braunschweig-Lüneburg belagert und eingenommen. Danach wurde Lippe von allen Seiten angegriffen und verwüstet.

Graf Hermann von Everstein, der vorher gar nicht so recht mitbekommen hatte, was für einen gigantischen Krieg er da ausgelöst hatte, denn eigentlich ging es ja nur um den legalen Übergang der kleinen Grafschaft, und der das Ausmaß der von ihm ausgelösten Interessenskonflikte gewaltig unterschätzt hatte und nun von den Ereignissen überrollt worden war, besaß nun nicht mehr viel Verhandlungsspielraum. Sein Interesse an einer Fortsetzung des Streits war angesichts der gewaltigen "Resonanz" bei Null angekommen. Nach dem Verlust seiner Burg Polle und dem am 20.1.1408 in Hameln geleisteten Verzicht auf alle Rechte ging der letzte Graf von Everstein, Graf Hermann VIII, in die Verbannung nach Neustadt am Rübenberge und übergab seine Grafschaft an die Braunschweiger Herzöge. 1408 verlobte der letzte Graf von Everstein, der mit Ermengard v. Waldeck vermählte Graf Hermann, seine einzige Tochter Elisabeth v. Everstein-Polle, die erst 4 Jahre alte Erbtochter, mit dem 20 Jahre älteren Sohn von Bernhard I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-11.6.1434, mittleres Haus Lüneburg), Otto IV. von Braunschweig-Lüneburg, nach der 1425 erfolgten Hochzeit nun Otto I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Everstein (-1445), und gab ihr den Rest der Grafschaft Everstein als Mitgift. Und danach verlieren sich die Spuren der Eversteiner.

Mit Lippe war freilich der Konflikt noch nicht beigelegt, man einigte sich schließlich dahingehend, daß die Herren zur Lippe auf die Rechte aus der Erbverbrüderung von 1403 verzichteten. Dafür würden sich die Herzöge für eine Rehabilitierung und Entlassung ihres Kriegsgegners aus der Reichsacht einsetzen. Ein solcher Vertrag kam am 7.4.1409 in Polle zustande. Mit einer gewissen Erleichterung sicherlich, denn Kriege waren kostspielig, und eigentlich war es den Welfen ja vorrangig nur um die Grafschaft Everstein gegangen.

Die Herzöge von Braunschweig hatten damit wichtige Ziele erreicht: Ende der lästigen Fehden am südlichen Rand ihrer Herrschaft, Vernichtung des streitlustigen Gegners und territorialer Gewinn. Otto wurde 1434 Herzog und Fürst von Lüneburg, hatte aber keine männlichen Nachkommen. Er regierte in Celle gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich II. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-9.3.1478), der mit seinen Söhnen den Stamm fortsetzte. Die weiteren Teilungen innerhalb des Welfenhauses und der Weg der Grafschaft Everstein werden im Abschnitt zur Herrschaft Homburg erläutert. Die Angaben im Siebmacher Band: Souv1 S. 27-28 bezüglich des Übergangs von Everstein an die Welfen sind übrigens zur Gänze unzutreffend.

Edelherren von Homburg:
Das Wappen der Edelherren von Homburg ist innerhalb eines blau-silbern gestückten Bordes in Rot ein goldener Löwe, auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein rotes, mit einem goldenen Löwen belegtes Schildchen zwischen zwei blau-silbern gestückten Büffelhörnern (Konstanzer Wappenbuch) oder ein goldener Löwenkopf mit Hals zwischen den Hörnern (alter Siebmacher), vgl. Siebmacher Band: Souv1 Seite: 27 Tafel: 48. Die Helmzier wurde nicht in das vermehrte Welfenwappen übernommen.

Abb. links: Coburg, Casimirianum, Abb. Mitte: am Celler alten Rathaus, Abb. rechts: Bronze-Grabplatte in St. Moriz zu Coburg

Die Herrschaft Homburg grenzte an die Grafschaft Everstein im Westen an, im Süden an Grubenhagen, im Süden (Exklave) und im Osten an das Hochstift Hildesheim und im Norden an die Grafschaft Hallermund.

Die Stammburg der Edelherren von Homburg, eine Höhenburg, befindet sich auf dem Großen Homburg nördlich von Stadtoldendorf im niedersächsischen Landkreis Holzminden. Bis 1106 war das Gebiet bis zu ihrem Aussterben ein Besitz der Billunger. Mit dem Tod von Magnus 1106 ging der Besitz an die Grafen von Northeim. Graf Siegfried IV. von Northeim-Boineburg (- 1144, auch Northeim-"Bomeneburg"), der letzte Graf von Northeim, Ehemann von Ida v. Supplingenburg, ließ die Burg im frühen 12. Jh. erbauen, und 1129 wird die Homburg erstmalig urkundlich bezeugt ("de Hoinburc"). Vermutlich ließ er diese Burg erbauen, um gegenüber der unweit gelegenen Burg Eberstein, die kurz vorher erbaut worden war, gleichzuziehen, und um das von ihm gegründete Kloster Amelungsborn zu schützen.

Der nächste Besitzer der Burg, nachdem die Northeimer ausgestorben waren, war Graf Hermann II. von Winzenburg; er kaufte die Homburg nach dem Aussterben der Northeimer, dann trug er die Burg am 8.5.1150 mit Hunzen, Ulrichshagen, Ostersen, Ahrholzen, Schorborn und Allersheim dem Hochstift Hildesheim zu Lehen auf, nicht ganz freiwillig, denn der Verlust war Sühne für einen Mord, den sein Vater begangen hatte. Deshalb hatte er sein Stammgut und seine eigene Stammburg verloren, und konnte beides nun im Tausch gehen die Lehensauftragung zurückgewinnen, denn auch bei der Stammburg war das Hochstift Hildesheim Lehensherr. Der Bischof Bernhard I. bezog mit dem Marien-Reliquiar für einen Tag die Homburg und nahm sie so symbolisch in Besitz. Gegenüber der ursprünglichen Keimzelle war die Herrschaft schon ein wenig gewachsen. Zwei Jahre lang war Hermann II. von Winzenburg Besitzer der Homburg, dann wurden er und seine Frau von seinen eigenen Dienstmannen und Graf Heinrich von Bodenburg ermordet.

Die Burg fiel 1152-1180 an Heinrich den Löwen, der zur Begründung seiner Ansprüche seine Großmutter mütterlicherseits anführte, Richza von Northeim aus dem obengenannten Grafengeschlecht. Der Merseburger Reichstag bestärkte ihn in dieser Auffassung und sprach ihm Homburg zu. Als seine Dienstmannen erscheinen die Herren von Homburg in seinem Gefolge. Als Heinrich der Löwe 1180 gestürzt wurde und in die Reichsacht fiel und nur noch seine Allodien behalten durfte, fiel die Homburg wieder heim an das Hochstift Hildesheim, nachdem der Bischof nachweisen konnte, daß es ja eigentlich doch Hildesheimer Eigentum war, und auf dem Reichstag in Erfurt 1181 wurde diese Ansicht geteilt, und Homburg wurde Hildesheim zuerkannt. Manchmal gewinnt man den Eindruck, dort wurde nur jeweils abgenickt, was der gerade Stärkere meinte, wenn sich irgendein Beweis finden ließ. Und ebenso trefflich ließen sich solche Beschlüsse aus der Sicht des Stärkeren ignorieren: Die 1181 auf dem Reichstag festgestellte Lehenshoheit des Stifts Hildesheim war nicht immer unangefochten, denn bereits 1189 hatte Heinrich der Löwe schon geflissentlich übersehen, warum ihm die Lehen aberkannt worden waren, und er erneuerte seine Ansprüche. 1203 machten seine Söhne einen Erbteilungsvertrag, und darin wird Homburg als Allodialgut aufgeführt - die Hoffnung der Welfen auf Wiedererlangung der verlorenen Gebiete wurde nie aufgegeben, auch wenn sie sich politisch noch nicht realisieren ließ.

Das Hochstift vergab das Lehen am 21.4.1183 zu gleichen Teilen an zwei Lehnsnehmer, die Grafen Ludolf und Adolf von Dassel einerseits und die schon früher 1129-1145 als Ministerialen auf der Homburg ansässigen Edelherren von Homburg andererseits, genauer die beiden Brüder Berthold und Bodo. Wie so oft in den ehemaligen Territorien Heinrichs des Löwen begünstigte sein Fall den Auf- und Ausbau kleinerer mittelalterlicher Herrschaften. Die Struktur der 102 m langen und 30 m breiten Burg zeigt die Zweiteilung ganz deutlich: In der Mitte verläuft eine Trennmauer, und jede Hälfte hat einen runden romanischen Bergfried und einen Palas. Eine ähnliche Struktur finden wir z. B. bei der Burg Thurandt über Alken. Die Homburg hatte jedoch einen gemeinsamen Eingang und einen Durchlaß in der Trennmauer. 1247 wurden die Edelherren von Homburg alleinige Besitzer der Homburg, nachdem die Burghälfte der finanziell klammen Grafen von Dassel durch Verkauf des Lehens an das Hochstift Hildesheim zurückfiel und nun von Bischof Heinrich I. ebenfalls den Edelherren von Homburg zu Lehen oder noch wahrscheinlicher als Pfand gegeben wurde. Bis zu ihrem Aussterben 1409 waren die Edelherren von Homburg relativ ungestörte Burgherren auf der Homburg.

Die Herrschaft wurde zwischen mittlerer Leine und oberer Weser kontinuierlich immer größer, mächtiger und stärker, Hildesheim spielte sich als Lehnsherr nicht gerade in den Vordergrund, und irgendwann konnten sich die Herren von Homburg einen lehensrechtlichen "dicken Hund" leisten: 1360 erkannten sie dem Stift Gandersheim die Lehenshoheit über eine Hälfte der Burg zu! Das ging damals irgendwie so durch, erst als Homburg später 1409 heimfiel, fragte man sich, wer denn der eigentliche Lehnsherr war - Hildesheim natürlich. Aber zunächst stiegen die Homburger auf, erwarben Territorien und bauten Burgen: 1235 auf Burg Spiegelberg, dann Burg Lauenstein, 1245 Bodenwerder, 1306 Bau der Burg in Greene, 1355 Erwerb von Hohenbüchen, 1383 Bau der Burg Lüethorst. Sie erwarben neben ihren Lehen (hauptsächlich solche geistlicher Fürstentümer, Hildesheim, Mainz, Corvey, Gandersheim, und der Welfen) viele Vogteirechte über Kloster- oder Stiftsgüter, so über Brüggen und Banteln (beide Gandersheimer Besitz), über Bevern und Forst (beide Corveyer Besitz), über Sorsum (Wittenburger Besitz), und natürlich über Güter ihres Hausklosters Kemnade (mittelbar Corveyer Besitz). Weitere wichtige Burgen waren in Pfandbesitz, Ohsen, Hallermund, Brakel, Wohldenstein bei Sillium/Holle, Gieselwerder und - Everstein. Der Höhepunkt war unter Siegfried v. Homburg, dem Vorletzten des Geschlechts, erreicht. Unter Heinrich X. nahmen jedoch kostspielige Fehden überhand, und Besitz mußte verpfändet werden.

Die Homburger waren die östlichen Nachbarn der Grafen von Everstein. Was später friedlich vereint im mehrfeldrigen Welfenwappen zusammenfand, waren in Wirklichkeit Rivalen, die sich gegenseitig nichts schenkten. Mit den Burgen in Polle und auf dem Homberg hielten sie sich gegenseitig in Schach. So wurde z. B. 1228 im Bereich des Klosters Amelungsborn, in Sichtweite beider Burgen gelegen, Bodo d. J. von Homburg durch den Grafen Konrad von Everstein ermordet. Andererseits gab es durchaus Heiratsverbindungen zwischen beiden Familien wie die zwischen Bodo v. Homburg und Agnes v. Everstein-Polle und die 1339 geschlossene Ehe zwischen Otto v. Everstein-Polle und Ohsen (-25.7.1373) und Agnes v. Homburg, Schwester des letzten Homburgers.

Abb.: Wappen der Herren von Homburg, gezeichnet von Lorenz Rheude (17.12.1863-1.5.1939) nach dem Grünenbergschen Wappenbuch (Münchener Exemplar), publiziert in: Archiv für Stamm- & Wappenkunde, hrsg. von Lorenz M. Rheude, 12. Jahrgang 1911-1912, Verlag Gebr. Vogt, Roda, Beilage

Die Herrschaft Homburg kam 1409 an die Welfen aufgrund des Aussterbens der Homburger. Der Letzte des Geschlechts war Heinrich X. v. Homburg (gest. November 1409), zwar vermählt mit Schonetta v. Nassau-Weilburg (-25.4.1436), doch kinderlos und damit ohne Erben. Sein Vater war Siegfried v. Homburg, und seine Brüder Rudolf, Komtur des Deutschen Ordens in Böhmen und Mähren, Albrecht, Domherr zu Hildesheim, Gebhard, Domherr zu Hildesheim, und Burchard waren alle vor ihm gestorben und/oder hatten eine geistliche Laufbahn eingeschlagen. Heinrich X. v. Homburg hatte zwei Testamente gemacht. Ein erstes von 1397 begünstigte Graf Moritz IV. von Spiegelberg, einen Neffen. Sein zweites und damit letztendlich gültiges Testament vom Oktober 1409 begünstigte Bernhard I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-11.6.1434). Daß diese Testamentsänderung in Richtung Erbverkauf in eigennütziger Weise von den Braunschweiger Herzögen "katalysiert" worden war, darf angenommen werden. Die Angaben im Siebmacher Band: Souv1 S. 27-28 bezüglich des Übergangs von Homburg an die Welfen sind übrigens zur Gänze unzutreffend.

Eine weitere Verbindung zwischen den Homburgern und den Welfen war die zweite Ehe von Schonetta v. Nassau-Weilburg (-1430). Die 1409 verwitwete Tochter von Johann I. Graf v. Nassau-Weilburg (1309-20.9.1371) und Johanna v. Saarbrücken hatte nach dem Ableben ihres ersten Gemahls in zweiter Ehe 1414 Otto II. Herzog v. Braunschweig-Osterode geheiratet. Die Ehe war ohne Nachkommen, auch trennte sich Schonetta bald wieder von ihrem zweiten Gemahl und floh vor ihm zum Hildesheimer Bischof, diesem verkaufte sie 1426 ihre Leibzucht.

So kam das relativ wohlhabende Territorium mit sechs Burgen, drei Städten (Stadtoldendorf, Wallensen und Bodenwerder) und ca. 200 Dörfern durch diese Erbschaft an die Welfen. Hildesheim, immerhin der Lehnsherr, wurde bei der Inbesitznahme nicht gefragt. 1408 Everstein, 1409 Homburg, dieser territoriale Zuwachs innerhalb kurzer Zeit ließ die Welfen teilen. Die beiden noch lebenden Söhne von Magnus II. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-1373) aus dem mittleren Haus Lüneburg, Bernhard I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-11.6.1434) und Heinrich II. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-14.10.1416), 1409 zu Lüneburg, teilten 1409 das Welfengebiet neu auf. Die Neuerwerbungen kamen dabei an Bernhard I., der 1388 zu Lüneburg regierte und 1409 zu Braunschweig, und der 1429 Braunschweig gegen Lüneburg tauschte. Dabei hat eine Rolle gespielt, daß Bernhards Sohn Otto I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Everstein (-1445) Elisabeth v. Everstein-Polle geheiratet hatte, die Tochter von Hermann Graf v. Everstein-Polle und Ermengard v. Waldeck, und damit Anerbe der Eversteiner Ländereien war. Gandersheim belehnte die Welfen für die entsprechenden Anteile. Das Hochstift Hildesheim wurde abgefunden.

1428 erfolgte eine erneute Teilung bei den Welfen. Heinrichs Sohn Wilhelm I. Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel (-1482) aus dem mittleren Haus Braunschweig bekam dabei Homburg und die homburgischen Lehen, Polle, Holzminden, Ottenstein. Bernhard I. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg (-11.6.1434) bekam dabei Boderwerder, die eversteinischen Lehen, Lauenstein und Grohnde. Die nächste Erbteilung im mittleren Haus Braunschweig fand 1495 statt. Dazu wurde das Verhältnis zu Hildesheim vertraglich immer komplexer, bis durch die Stiftsfehde 1519-1522 und den Quedlinburger Rezeß der mittlerweile gordisch zu nennende Knoten durchschlagen wurde. Leider nicht nachhaltig genug, denn die Causa "Braunschweig gegen Braunschweig und alle Linien gegen Hildesheim" beschäftigte schließlich 1629 das Reichskammergericht. Mehr als 200 Jahre lang hatte man sich um die Erbschaft Everstein/Homburg gestritten, deren historische Einheit durch die vielen Teilungen und Neuordnungen immer mehr verloren ging. Im Grunde hörte der Streit erst auf, als mit Friedrich Ulrich Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel (15.4.1591-1634) die ältere Linie Wolfenbüttel ausstarb und das Haus Lüneburg als Gesamterbe die Besitzungen wieder teilte, im Grunde so, wie früher schon zwischen Wolfenbüttel und Calenberg geteilt worden war. Herzog August der Jüngere aus der Nebenlinie Lüneburg-Dannenberg trat die Nachfolge in Wolfenbüttel an; er wurde zum Begründer des Neuen Hauses Braunschweig. Anläßlich der Neuordnung im Welfenhaus unter Aufteilung der Gebiete innerhalb des Hauses Braunschweig-Lüneburg kam die Herrschaft Homburg an das neue Haus Braunschweig-Wolfenbüttel, außer den bei Celle verbleibenden Ämtern Wallensen, Lauenstein, Luethorst und der Stadt Bodenwerder. 1643 verzichtete dann endlich auch noch Hildesheim im Braunschweiger Hauptrezeß auf all seine Ansprüche, und endlich gab es Ruhe. Nun ja, soweit man von Ruhe sprechen konnte noch mitten im 30jährigen Krieg....

Nach Übergang an die Welfen war die Burg Homburg bis 1535 Sitz eines braunschweigischen Amtmannes, danach wurde die funktionslose und fortifikatorisch überflüssige Burg als Steinbruch benutzt und abgetragen. Schon 1542 wird sie als Ruine beschrieben. 1897 wurden die verbliebenen Mauern ausgegraben, 1936 erfolgte eine Instandsetzung der Ruine unter Aufmauerung des Bergfriedes im hinteren Teil der Burg als Aussichtsturm; der andere Bergfried blieb ein flacher Sockelstumpf.

Grafschaft Diepholz:
Das Wappen für die Grafschaft Diepholz ist geteilt, oben in Gold ein roter Löwe, blau bekrönt, bewehrt und gezungt, unten in Blau ein silberner Adler, auf dem Helm mit rechts rot-goldenen und links blau-silbernen Decken ein Paar Büffelhörner, rechts rot-golden, links silbern-blau geteilt (Siebmacher Band: Souv1 Seite: 28 Tafel: 50). Als die Welfen das Wappen in das ihrige, vermehrte aufnahmen, behandelten sie die beiden Hälften als separate Einheiten und bauten sie so in ihr Wappen ein, daß der Kontext zwar beibehalten wurde, sich das Diepholzer Wappen allerdings über zwei übereinanderliegende Felder erstreckte, als wären es unabhängige Inhalte, und so erweckt die Verteilung auf die Felder den Eindruck, als seien es zwei Wappen. Die Helmzier fand als Kombinationskleinod Eingang in das Welfenwappen.

Abb.: die betreffenden Komponenten an Schloß Herzberg, auseinandergerissen

Territorial lag die Herrschaft und spätere Grafschaft Diepholz zwischen den geistlichen Fürstentümern Münster und Osnabrück im Westen, Minden im Süden und der viel größeren Grafschaft Hoya im Osten, und Oldenburg-Delmenhorst im Norden, und sie umfaßte Diepholz im Moor zwischen Hunte und Dümmer, Barnstorf, Wagenfeld, Lemförde im Osten des Dümmers und Rehden sowie Auburg als östlichsten Zipfel. Die Umgebung bestand also entweder aus Mooren und Sümpfen oder ziemlich mächtigen Nachbarn. Keimzelle der "Moorgrafschaft" an der oberen Hunte und am Dümmer war die Burg Diepholz, die vor 1160 errichtet wurde und 1160 erstmals urkundlich belegt ist (damals wurden alternative Schreibweisen des Namens verwendet: Defholte oder auch Thefholte), und von da aus bauten die späteren Grafen im 13. und 14. Jh. ihr Herrschaftsgebiet auf. Aufgrund der beschriebenen Lage waren der territorialen und landesherrlichen Expansion enge naturräumliche und vor allem politische Grenzen gesetzt, die sich in unendlichen Grenz- und Hoheitsstreitigkeiten mit den benachbarten Bistümern entlud. Auch um ein "bißchen Moor" konnte man hart kämpfen, wenn man so wenig hatte. Wo kein Platz war, mußten die Nachgeborenen eben eine geistliche Laufbahn einschlagen, und so brachten die Herren von Diepholz eine Reihe bedeutender Bischöfe in Minden, Osnabrück und sogar Utrecht hervor.

Diese Stammburg in Diepholz, deren 43 m hoher und an der Basis knapp 12 m im Durchmesser messender Bergfried, der auf einem 16,50 m hohem Granitquadersockel in Backstein weitergeführt wurde, noch erhalten ist, wurde um 1550 zum Wohnschloß umgebaut, und dieses wurde nach den Schäden des 30jährigen Krieges auf Veranlassung des Herzogs Christian-Ludwig von Lüneburg-Celle um 1660-1663 wieder aufgebaut. 1531 erlangten die Herren von Diepholz mit Johann V. (regierte 1510-1545) den Grafenrang. Die Grafschaft gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis.

Lehensrechtlich war die Lage kompliziert, zu den Diepholzern Lehnsherren gehörten die Herzöge von Braunschweig, die Askanier und die Grafen von Ravensberg. Hatte der Verlust der Reichslehen Heinrichs des Löwen das Aufstreben kleinerer unabhängiger Herrschaften erheblich begünstigt, so gerieten diese zunehmend unter Druck ihrer groß gewordenen Nachbarn, denen die Eigenstaatlichkeit der Kleinen ein Dorn im Auge war. Gegen das Erstarken und die Expansionsbestrebungen der umliegenden Fürstentümer, insbesondere als Schutz gegen Minden, trugen die Herren von Diepholz ihre Territorien, die eigentlich Allodien waren, mächtigen Schutzherren zu Lehen auf, 1512 dem Reich, am 26.10.1521 den Landgrafen von Hessen, was aber nur das Mannlehen Amt Auburg im Südwesten betraf und Wagenfeld und die Wagenfelder Stroden, und 1531 den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg. Besser friedlich geben als genommen bekommen. Dieses Lehensverhältnis ließ die Diepholzer Herren selbstbewußt den Grafentitel annehmen. Mit Hoya war Diepholz freundschaftlich verbunden, man heiratete untereinander (Rudolf VIII. Graf v. Diepholz heiratete Margarethe v. Hoya; Konrad V. v. Diepholz heiratete Irmgard v. Hoya, Otto III. Graf v. Hoya heiratete Adelheid (Agnes) v. Diepholz, Johann V. Graf v. Hoya heiratete Elisabeth v. Diepholz, und Erich I. Graf v. Hoya heiratete Anna v. Diepholz, und an Schloß Diepholz findet man ein Allianzwappen Diepholz und Hoya), und man war vereint im gemeinsamen Bestreben nach Wahrung der Selbständigkeit. Entsprechend gibt es keine Heiratsverbindungen zwischen Diepholz und den Welfen, dafür aber mit Rietberg, Oldenburg, Waldeck, Sternberg, Lippe, Regenstein et al.

Das Geschlecht der Grafen von Diepholz starb 1585 aus. Der Letzte seines Geschlechts im Mannesstamm war Friedrich II. Graf v. Diepholz (6.1.1556-21.9.1585, regierte 1560-1575 unter Vormundschaft), Sohn von Rudolf VIII. Graf v. Diepholz (1524-4.10.1560, regierte 1545-1560) und Margarethe v. Hoya (1527-1596). Friedrich, der zuerst eine kirchliche Laufbahn einschlug und 1569 Domherr in Straßburg war, wurde 1576 Herr von Diepholz. Seine einzige Schwester Anna wurde 1578 Coadjutrix von Bassum. Er war vermählt mit Anastasia v. Waldeck (1555-1582), danach ging er eine uneheliche Verbindung mit Guda v. Liederbach ein. Aus der ersten Verbindung entsproß eine Tochter, Anna Margarethe Gräfin v. Diepholz und Bronckhorst, Frau v. Borkelo (22.7.1580-9.8.1629), die den Landgrafen Philipp v. Hessen-Butzbach (26.12.1581-28.4.1643) geheiratet hatte. Das Paar blieb kinderlos. Anna Margarethas namentlich nicht bekannter Bruder starb als Baby, kurz darauf gefolgt von seiner Mutter.

Bronckhorst ist das Stichwort, das uns noch einmal auf die Wappenentwicklung blicken läßt: Das vermehrte Wappen der Grafen v. Diepholz und Bronckhorst, Herren v. Borkelo, ist geviert mit Herzschild, Feld 1 und 4: in Rot ein gekrönter silberner Löwe (Bronckhorst, Provinz Gelderland, Niederlande), Feld 2 und 3: in Rot 3 (2:1) goldene Kugeln (Borkelo, Borculo), Herzschild geteilt, oben in Gold ein roter Löwe, blau bekrönt, bewehrt und gezungt, unten in Blau ein silberner Adler (Stammwappen Diepholz). So findet es sich für Rudolf VIII. Graf v. Diepholz und seine Frau Margarethe v. Hoya am Schloß Diepholz über dem Eingang in den Nordflügel in Stein gehauen, mit zwei Helmen, Helm 1: die Büffelhörner des Stammwappens, Helm 2: zu rot-silbernen Decken zwei aufgerichtete silberne Löwenpranken, die je eine rote Kugel halten (Bronckhorst). Es gab eine eheliche Verbindung zwischen Diepholz und Bronckhorst: Otto von Diepholz hatte 1441 Heilwig v. Bronckhorst geheiratet, die Tochter von Otto v. Bronckhorst (-23.2.1458) und Agnes v. Solms-Braunfels, und diese Heirat legte den Grundstein für die Ansprüche der Grafen auf diese Herrschaften, Ansprüche wohlgemerkt. Als Joost Graf von Bronckhorst (2.12.1503-15.10.1553) kinderlos verstarb, ging das Erbe 1579 an die Nichte der Mutter, Irmgard von Wisch. Danach kam alles zusammen an das Haus Limburg-Styrum, denn Irmgard von Wisch, Gräfin v. Bronckhorst, Frau v. Borculo, Wisch, Wildenborch, Overhagen und Lichtenvoorde (-10.5.1583) hatte den Grafen Georg von Limburg-Styrum (-14.12.1552) geheiratet. Aufgrund eines 1312 geschlossenen Kompromisses zwischen Bischof Ludwig von Münster und Giselbert von Bronckhorst und dem 1397 erfolgten Kauf des Hauses Borkelo sorgte 1555 ein Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Köln über die Natur des Lehens Borculo für die Zuerkennung an die Gräfin Irmgard von Limburg-Wisch-Styrum gegen die Ansprüche des Grafen Rudolf von Diepholz. Borkelo wurde jedoch vom Bischof von Münster als heimgefallenes Lehen beansprucht, und die drei Kugeln tauchen im Wappen der Münsteraner Bischöfe auf. Auch wenn diese Herrschaften also letztendlich ganz andere Wege gingen, ein bißchen träumen durften die Grafen von Diepholz. Diese beiden Elemente des vermehrten Wappens fanden später natürlich nicht Eingang in das Welfenwappen.

Entsprechend der Lehensstruktur wurden bei dem Erlöschen des Grafengeschlechts die Territorien aufgeteilt. Hessen bekam Auburg gemäß der Lehensauftragung 1521. Die Welfen sahen das ganz anders und begannen 1606 einen Prozeß vor dem Reichskammergericht, in dem sie zwar ihre Wünsche nicht sofort bekamen, aber einen juristischen Zeitvertreib für mehr als 200 Jahre. Erst 1816 kam Auburg von Hessen an Hannover, dafür mußten aber noch die Freiherren von Cornberg abgefunden werden. Die Grafschaft Diepholz selbst fiel direkt an Braunschweig-Lüneburg (Braunschweig-Celle, danach Braunschweig-Calenberg, dann ging sie in Hannover auf), wobei die Lehensanwartschaft 1517 entstand. Schloß Diepholz wurde 1585 Sitz eines Landdrosten, später ab 1723 eines Amtmannes, der im Auftrag der Welfen die Grafschaft verwaltete. Die offizielle Belehnung mit der Grafschaft durch den Kaiser erfolgte 1593. Georg Wilhelm Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Celle (26.1.1624-28.8.1705) übertrug nach dem Tod des ältesten Bruders Christian Ludwig Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Celle (25.2.1622-1665) die Grafschaft Diepholz an seinen verbliebenen jüngeren Bruder Ernst August (20.11.1629-23.1.1698), 1662-1698 Bischof von Osnabrück, 1679 zu Calenberg, 19.12.1692 Kurfürst. Diepholz bildete im Kurfürstentum (seit 1692) und Königreich (seit 1814) Hannover zusammen mit Hoya eine Provinz. 1866 kam Diepholz über Hannover durch Annexion an Preußen.

Grafschaft Lauterberg:
Das Wappenbild für Lauterberg ist geteilt, oben in Rot ein schreitender goldener Löwe mit roter Zunge und ebensolcher Bewehrung, unten mehrfach gold-rot geteilt (in Rot drei oder vier goldene Balken oder siebenmal von Gold und Rot geteilt), auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein grüner (natürlicher) Pfauenstoß. Interessanterweise werden im Siebmacher Band Sachsen Siegelbilder beschrieben, die den Löwen unten und die Teilungen oben haben. Diese Komponente ist in Bezug auf den Eingang in das Welfenwappen in einem gemeinsamen Zusammenhang mit Hohnstein zu betrachten. Die Helmzier kann in einem Teil einer Kombinationshelmzier wiedergefunden werden, wobei das Motiv in den Kombinationswappen genauso für Everstein oder für beide stehen kann, aufgrund der Umstände der engen Vergesellschaftung mit den Hirschstangen ist aber eher von Lauterberg auszugehen, auch tauchte der Pfauenstoß erstmals in Zusammenhang mit den ganzen Harzgrafschaften im Oberwappen auf, was die Zuordnung Lauterberg erhärtet.

Abb.: die betreffenden Komponenten an Schloß Herzberg, auseinandergerissen und getrennt

Die Grafen von Lauterberg hängen mit den Scharzfeldern (Scharzberg, Burg Scharzfels) zusammen, der der ältere Familienstamm war und von denen sie sich gegen Ende des 12. Jh. als eigene Linie abspalteten. Graf Sigebodo II nannte sich 1183 erstmals nach Lutterberg (Lauterberg).

Lauterberg bzw. die über der im Südharz gelegenen Stadt gegen Ende des 12. Jh. erbaute Burg Lutterberg war ein alter Berührungspunkt zwischen den Herzögen von Braunschweig und den Grafen von Hohnstein. Graf Heidenreich III. gen. Heyso war der letzte Graf der Burg Lutterberg, und nach seinem Tod 1398 besetzte Hans von Minningerode kurzfristig die Burg für wenige Jahre. 1402 bekamen die Grafen von Hohnstein die Burg mit den Dörfern Barbis, Bartolfelde, Osterhagen und Steina, nach dem Aussterben der Grafen von Lutterberg heimgefallenes Lehen, von den Welfen als Pfand. Doch Erich I. Herzog von Braunschweig-Salzderhelden bzw. Braunschweig-Grubenhagen (-28.5.1427) und der Graf von Hohnstein bekamen Streit miteinander, infolgedessen wurden die Grafen besiegt, z. T. getötet, z. T. gefangengenommen, und die Burg wurde dabei 1415 vollständig zerstört, und sie ist seitdem Ruine. Später vertrug man sich wieder, denn 1456 bekamen die Grafen von Hohnstein die Burg und das zugehörige Territorium als Lehen von Braunschweig. 1499 wiederum fiel Philipp I. Herzog von Braunschweig-Grubenhagen-Herzberg (-4.9.1551) in die verlehnte Grafschaft ein und verwüstete die Orte Lauterberg, Bartolfelde und Barbis; vielleicht wegen Grenzstreitigkeiten mit den Grafen von Hohnstein. Das Gebiet war aufgrund des dort stattfindenden Bergbaus, insbesondere von Kupfer und Silber, ein wirtschaftlich wichtiges. Die Grafen von Hohnstein nahmen das Motiv in ihr Wappen auf, ihr Schild war geviert aus Hohnstein und Lauterberg, mit Herzschild Klettenberg.

Aufgrund dieser rechtlichen Situation fiel mit dem Aussterben der Grafen von Hohnstein-Klettenberg 1593 Lauterberg ohne viel Diskussion als heimgefallenes Lehen an Braunschweig-Grubenhagen zurück, und Wolfgang Herzog von Braunschweig-Grubenhagen-Herzberg (6.4.1531-14.3.1595) zog Lauterberg-Scharzberg gegen die Machtansprüche der Grafen von Stolberg kurzerhand ein.

Hierzu eine generelle Anmerkung, die für mehrere von der Linie Braunschweig-Grubenhagen-Herzberg 1593 erworbene Territorien Lauterberg etc. gilt: Die Gebiete fielen rechtmäßig 1593 an Braunschweig-Grubenhagen, die jedoch nur bis zum Tod von Philipp II. Herzog von Braunschweig-Grubenhagen Herzberg (2.5.1533-4.4.1596) existierte. Wer nun erbte, darüber waren die anderen Linien durchaus geteilter Meinung. Heinrich Julius Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel (15.10.1564-1613) überging die Erbansprüche anderer Linien und bemächtigte sich kurzerhand des gesamten Grubenhagener Gebietes, also auch der 1593 erhaltenen Gebiete. Nach dem Regierungsantritt seines Sohnes Friedrich Ulrich Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel (15.4.1591-1634) entbrannte Streit um die Ländereien mit den Celler Welfen. Herzog Friedrich Ulrich schuf Tatsachen und besetzte die Gebiete einfach. Doch 1616 mußte er einem Mächtigeren nachgeben, denn der Kaiser hatte bestimmt, daß er das Land an Herzog Christian von Braunschweig-Lüneburg-Celle (19.11.1566-8.11.1633) herausgeben sollte. Das Reichskammergericht wurde deswegen angerufen, und es entschied 1617 zugunsten der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg-Celle. Am 10.3.1617 bestätigte der Kaiser in Prag noch einmal die Erbfolge für das Fürstentum Grubenhagen unter Begünstigung der lüneburgischen Linie. Damit war das gesamte 1596 usurpierte Gebiet für Unrecht erklärt worden, und die Gebiete wechselten wieder einmal die Landesherrschaft, auch wenn es nur eine andere Welfenlinie war. Lauterberg wechselte also zwischen 1593 und 1617 dreimal den Landesherrn: Hohnstein - Grubenhagen - Wolfenbüttel - Celle. Im vermehrten Wappen blieben die Symbole freilich.

Dennoch war der Besitz Lauterberg so sehr mit Hohnstein verbunden, daß viele der Geschlechter, die später das Hohnsteiner Wappen in ihr eigenes vermehrtes Wappen aufnahmen, auch das Lauterberger Symbol in ihr Wappen einfügten. Neben den Welfen waren das die Grafen von Stolberg, die Grafen von Schwarzburg und die Grafen von Sayn-Wittgenstein. Die Welfen waren als einzige so frei, die beiden Hälften des geteilten Schildes aus dem Zusammenhang zu nehmen und in verschiedenen, nicht zusammenhängenden Plätzen eines mehrfeldrigen Schildes unterzubringen; die anderen bewahrten die Einheit des Elementes.

Grafschaft Hohnstein:
Das Wappen ist rot-silbern geschacht, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein Hirschgeweih, die rechte Stange rot, die linke silbern. Dieses Wappen fand gemeinsam mit der Klettenberger und der Lauterberger Komponente Eingang in das Wappen der Welfen, und ebenfalls, aber zusätzlich mit Lohra, in das gräfliche bzw. später fürstliche Schwarzburger Wappen.

Abb. rechts und links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg

Die Grafen von Hohnstein sind seit 1154 bzw. 1182 nachweisbar. Ihr Name ist in der Literatur auch "Hohenstein" oder "Honstein", und zu Beginn tauchen sie auch unter dem Namen der Herren und Grafen von Ilfeld auf. Zeitgenössisch spätmittelalterlich war die Schreibweise "Honstein" gebräuchlich, seit dem 16. Jh. und heute hingegen die Schreibweise mit Dehnungs-"h". Die Schreibweise mit Bindungs-"e" taucht im 19. Jh. auf, um die preußische Grafschaft Hohenstein von der stolbergischen Grafschaft Hohnstein zu unterscheiden (s. u.). Die Grafen hatten ihre gleichnamige Stammburg am Südrand des Harzes ca. 1 km nordöstlich von Neustadt in der Nähe von Nordhausen in Thüringen, heute ist sie eine Ruine. Dieses ursprüngliche Gebiet um die Burg Hohnstein wird als Stammgrafschaft Hohnstein bezeichnet. Vermutlich war im 12. Jh. Herzog Heinrich der Löwe Lehnsherr, aber 1180 wurden ihm alle Reichslehen aberkannt.

Die Grafen bauten im 12. und 13. Jh. rasch ein großes Territorium auf und wurden zu einem bedeutenden Faktor im Südharz bis hin nach Arnstadt und Gotha, zeitweise bedeutender als die Grafenkollegen von Stolberg und die von Schwarzburg. Sie erwarben im Laufe des 13. Jh. stückweise durch Krieg, Fehde und Käufe die Grafschaft Klettenberg als halberstädtisches Lehen und nahmen schließlich die Grafschaft Klettenberg 1353 ganz ein, und sie hatten Lauterberg von den Herzögen von Braunschweig als Pfand und später als Lehen. Auch Lohra als thüringisch-sächsisches Lehen kam im Jahr 1334 zu ihrem Herrschaftsgebiet hinzu, oder genauer gesagt, wie bei Klettenberg gingen in Salamitaktik einzelne Stücke des ehemaligen Territoriums der Grafen von Beichlingen über; zwischen 1327 und 1335 wechselte die ganze Herrschaft Lohra an die Hohnsteiner.

Durch Aufspaltung in mehrer Linien und Familienstreit sank ihre Bedeutung im 14. Jh. 1289 trennte sich mit Heinrich von Hohnstein-Sondershausen eine Linie zu Sondershausen ab, die später 1356 bei seines Sohnes Heinrichs Tod von den Grafen von Schwarzburg aufgrund eines 1349 geschlossenen Erbvertrages beerbt wurde. 1315 erfolgte eine Teilung in drei Linien, eine weitere Teilung erfolgte 1373 in die sich weiter zersplitternde und bald in der Bedeutungslosigkeit versinkende Linie Hohnstein-Kelbra-Heringen (jüngere Linie), die die Stammgrafschaft Hohnstein bekam, und die regierende Linie Hohnstein-Lohra-Klettenberg (ältere Linie). Die Linie Hohnstein-Kelbra-Heringen (jüngere Linie) spaltete sich 1394 noch einmal in die Linie Hohnstein-Kelbra und in die Linie Hohnstein-Heringen.

Die Stammburg Hohnstein, die trotz der Teilung der Territorien von den Linien gemeinsam verwaltet wurde, wurde mehrfach erobert, 1380 und noch einmal im sog. Fleglerkrieg 1412 durch von Graf Dietrich von Hohnstein-Heringen angeworbene "Flegler". Hintergrund war die Nichtakzeptanz von seitens der anderen Linie den Wettinern eingeräumten Rechten. Die Burg Hohnstein gelangte im 15. Jh. an die Grafen von Stolberg, denn Graf Dietrich von Hohnstein-Heringen hatte im o.g. Konflikt den Kürzeren gezogen und verkaufte seine Hälfte an Burg Hohnstein 1412, als landgräfliche Truppen in seine Besitzungen einfielen und es eng für ihn wurde. Friedrich von Heldrungen, Besitzer der anderen Hälfte der Burg, wurde 1413 erstochen, und bald darauf wurde auch die zweite Hälfte an Botho von Stolberg erworben. Graf Heinrich von Hohnstein-Heldrungen resignierte 1423, und Graf Ulrich von Hohnstein, Dompropst zu Halberstadt, verzichtete im gleichen Jahr auf seine Ansprüche auf Burg Hohnstein zugunsten von Graf Botho von Stolberg. Auf die Grafen von Stolberg geht der zeitgenössische Ausbau zum modern befestigten Wohnschloß zurück, während die letzten Hohnsteiner Grafen auf Burg Lohra und Burg Klettenberg lebten. Schloß Hohnstein wurde im Verlauf des 30jährigen Krieges 1625 von kaiserlichen Truppen besetzt und 1627 geplündert, abgebrannt und zerstört.

Auch wenn die Grafen von Stolberg noch bis 1593 existierten, fingen schon im 15. Jh. die Braunschweiger an, ihre ewig gebietshungrigen Hände nach Hohnstein auszustrecken. Es war vor allem das Bewußtsein, daß man das territoriale und politische Erstarken der Grafen von Stolberg nicht ohne Gegenmaßnahmen lassen konnte. Man erinnerte sich, daß Herzog Heinrich der Löwe, immerhin ein direkter Vorfahr, mal früher Lehnsherr der Stammgrafschaft Hohnstein war, und man vergaß tunlichst, daß diesem 1180 alle Reichslehen aberkannt worden waren aufgrund der Reichsacht, in die er gefallen war, und daß ihm nur die Allodien (Eigengüter) um Braunschweig und Lüneburg geblieben waren. Wie auch immer, Herzog Otto von Braunschweig-Göttingen schaffte es 1420, Kaiser Sigismund von seiner Sichtweise der Dinge zu überzeugen, und am 11.10.1420 wurde der Braunschweiger Herzog in Sondershausen mit Hohnstein belehnt, sehr zum Unmut des Grafen Botho von Stolberg, der mehr nolens als volens am 24.8.1428 das neue, ungeliebte Lehensverhältnis anerkannte.

Der gesamte Hohnsteiner Herrschaftskomplex mit Klettenberg, Lohra etc. war lehensrechtlich äußerst kompliziert strukturiert. Im Detail würde das hier jeden Rahmen sprengen. Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen der Stammgrafschaft Hohnstein (späteres Amt Hohnstein), die ein braunschweigisches Lehen war, und der Grafschaft Hohnstein (spätere Grafschaft Hohenstein) mit Klettenberg und Lohra, die ein halberstädtisches Lehen war. Als das Amt Hohnstein, nun in den Händen der Stolberger, seit dem 19. Jh. wieder Grafschaft Hohnstein genannt wurde, nannte sich übrigens die Grafschaft Hohnstein, nun bei Preußen, mit Klettenberg und Lohra zur Unterscheidung Grafschaft Hohenstein mit Bindungs-"e". Die Grafen von Hohnstein besaßen die Stammgrafschaft Hohnstein und die Grafschaft Hohnstein-Lohra-Klettenberg, doch politisch gingen beide Teile unterschiedliche Wege. Daß ein Braunschweiger zeitweise Bischof von Halberstadt war und damit doppelter Lehnsherr in einer Person, verkompliziert alles noch.

Der letzte Graf von Hohnstein war Ernst VII. v. Hohnstein-Klettenberg (24.3.1562-8.7.1593), 1564 Coadjutor von Walkenried, 1578 Administrator von Walkenried, 1580 zu Klettenberg, Lohra, Lauterberg und Scharzfeld, Sohn von Volkmar Wolfgang Graf v. Hohnstein-Klettenberg (1512-5.2.1580) und Margarethe v. Barby (1528-10.3.1567). Erst 31jährig verstarb er im Kloster Walkenried. Mit seiner ersten Frau Juliane v. Barby (1562-8.11.1590) hatte er einen bereits als Kind verstorbenen Sohn, Volkmar-Wolfgang v. Hohnstein (1583-16.12.1586). Seine Tochter Erdmuthe Juliane v. Hohnstein (11.5.1587-28.7.1633) war die letzte des gesamten Geschlechtes. Die zweite Ehe des letzten Hohnsteiner Grafen mit Agnes v. Everstein (1576-27.11.1636) blieb ohne Nachkommen.

Schwarzburg, Stolberg und Hohnstein hatten 1433 einen Erbverbrüderungsvertrag geschlossen. Die Grafen von Schwarzburg, übrigens Verwandte der Grafen von Stolberg, traten in das bestehende Lehensverhältnis zu den Braunschweiger Herzögen ein. Infolgedessen kam es zu offiziellen Belehnungen der Schwarzburger mit Hohnstein 1446, 1456, 1504, 1555. Für den halberstädtischen Teil der Grafschaft Hohnstein war hingegen 1515 Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, Administrator von Halberstadt, als Lehnsherr zuständig.

Dennoch entstand 1593 ein lange währender Streit um die Verteilung der Gebiete, denn der Bischof von Halberstadt als Lehnsherr wollte von diesem Kungel von 1433 nichts wissen. Schon zu Lebzeiten des letzten Grafen hatte er das klar artikuliert. Auch hatte 1573 ein komplizierter Tausch die Lage noch unübersichtlicher gemacht: Am 26.10.1573 kam es zu dem sog. Halberstädter Permutationskontrakt. Zwischen dem Kurfürst von Sachsen und dem Hochstift von Halberstadt kam es zu einem Gebietstausch, Mansfeld wechselte in die eine Richtung, Lohra in die andere. Fazit: Halberstadt hatte nun die Lehnsherrschaft über einen größeren Anteil der ehemaligen Grafschaft Hohnstein. Für die Inhaber der Lehen, die Grafen von Stolberg und die Grafen von Schwarzburg, sollten sich keine Nachteile ergeben. Ein hohles Versprechen, denn als 1579 Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel postulierter Bischof von Halberstadt wurde, ignorierte die Vertragsbedingungen und einen kaiserlichen Schutzbrief für die Hohnsteiner Grafen von 1574 und weigerte sich zunächst einfach, sie zu belehnen. Erst 1587 und 1590 erfolgten die Belehnungen mit der Stammgrafschaft Hohnstein.

Die Territorien der Grafen fielen nach 1593 teilweise an die Herzöge von Braunschweig (Lauterberg, Scharzberg, beide als erloschene und heimgefallene Lehen), teilweise an Stolberg (Hohnstein selbst, Stammgrafschaft), teilweise an das Hochstift Halberstadt und damit später an Brandenburg (siehe Klettenberg, Lohra). 1625 wurde Burg Hohnstein von kaiserlichen Truppen besetzt. Erst 1632 konnten die Grafen von Schwarzburg und zu Stolberg ihr 1433 begründetes Recht auf Lohra und Klettenberg wenigstens teilweise durchsetzen, während der andere Teil bei den Wolfenbüttelern Herzögen blieb (im Detail siehe unten bei Klettenberg). In den Wirren des 30jährigen Krieges kam Hohnstein als Pfand gegen 60000 Gulden kurzzeitig 1628-1631 an die aus Tirol stammende Familie Thun, die sich seitdem von Thun und Hohenstein nannte, das Hohnsteiner Schach jedoch nicht bleibend ins Wappen aufnahm. 1631 übernahm Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel wieder die Herrschaft, und unter ihm kam es 1632 zum Vergleich mit den Grafen von Stolberg und denen von Schwarzburg. 1697 wurde die Stammgrafschaft Hohnstein innerhalb des Hauses Stolberg zwischen der Wernigeroder und der Stolberger Linie geteilt.

Durch diese politischen Verflechtungen (siehe auch bei Klettenberg) kam es, daß insgesamt sieben Geschlechter sich Grafen von Hohnstein nannten: Die echten Grafen von Hohnstein, die Grafen von Stolberg, die Grafen von Schwarzburg, die Herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel, die Grafen von Sayn-Wittgenstein und die Grafen von Thun und zuallerletzt die preußischen Könige. Und das Hohnsteiner Schach findet sich bei den Grafen von Stolberg, den Grafen von Schwarzburg, den Herzögen von Braunschweig, den Grafen von Sayn-Wittgenstein und den preußischen Königen im vermehrten Wappen.

Grafschaft Klettenberg:
Das Wappen der 1187 urkundlich erstmals bezeugten Grafen von Klettenberg ist in Silber ein schwarzer schreitender schwarzer Hirsch, auf dem gekrönten Helm mit schwarz-silbernen Decken zwei schwarze Hirschstangen (ein schwarzes Hirschgeweih). Dieses Wappen fand zuerst Eingang in das Hohnsteiner Wappen, und gemeinsam mit diesem kam es in das Welfenwappen. Ein weiteres Wappen, in das Klettenberg zusammen mit Hohnstein Eingang fand, ist das der Grafen und späteren Fürsten von Schwarzburg (kaiserlicher Wappenbrief vom 18.4.1597).

Abb. rechts und links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg

Die im 12. Jh. entstandene Grafschaft Klettenberg, im Südharz und in dessen südlichem Vorland gelegen, war ein Halberstädter Lehen. Die namengebende Burg Klettenberg liegt südlich von Walkenried und Bad Sachsa und nordöstlich von Nordhausen; heute sind nur noch unscheinbare Mauerreste erhalten.

Die Klettenberger gehen vermutlich auf Konrad von Ballhausen als Stammahn zurück. Die Grafschaft war ein Lehen des Erzstifts Magdeburg und ab 1257 ein Lehen des Bistums Halberstadt (eine Ausnahme: Ellrich war ein Fuldaer Lehen der Landgrafen von Thüringen). Die Grafen von Hohnstein verdrängten die Grafen von Klettenberg Stück für Stück aus ihrem Besitz durch Käufe, Fehden und militärische Eingriffe, nahmen in der Mitte des 13. Jh. die Burg Klettenberg ein und beendeten längere Auseinandersetzungen durch Einnahme der Grafschaft im Jahre 1253. Die Grafen von Hohnstein spalteten um ca. 1315 mit Heinrich II. eine eigene Linie Klettenberg ab, mit der sie dann 1593 ausstarben (s. o.). Andere Linien waren schon im 15. Jh. erloschen.

Mit dem Aussterben der Grafen von Hohnstein 1593 fiel Klettenberg an Braunschweig-Grubenhagen. Als quasi braunschweigisches Afterlehen fiel Klettenberg erst 1632 an Stolberg und Schwarzburg gemeinsam, was auf einem 1433 zwischen Hohnstein, Schwarzburg und Stolberg geschlossenen Erbverbrüderungsvertrag beruht, wobei der Rechtstreit darüber vor dem Reichskammergericht etwas länger dauerte. Die Grafen von Schwarzburg, übrigens Verwandte der Grafen von Stolberg, wurden durch diesen Erbvertrag 1433 nämlich Mitbelehnte, denn sie traten in das bestehende Lehensverhältnis zu den Braunschweiger Herzögen ein. Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel hatte aber diesen Kungel der Grafenfamilien untereinander nie akzeptiert, und schon zu Lebzeiten des letzten Hohnsteiner Grafen hatte er sich gegen eine Akzeptanz ausgesprochen. Ohne kaiserliche Genehmigung war er nicht bereit, die Erbverbrüderung zu akzeptieren. Vielmehr betrachtete er, der 1583 noch die Belehnung mit den Herrschaften Lohra und Klettenberg gegenüber Halberstadt erneuert hatte, diese Lehen Klettenberg und Lohra als erledigt und heimgefallen, und nun, nach dem Aussterben der Hohnsteiner, ließ er sich selbst vom Halberstädter Domkapitel damit belehnen. Das "ging" auch nur, weil er in Personalunion Herzog und Bischof war. Heinrich Julius pochte auf die Belehnung von 1583, schickte drei Tage nach dem Tod des letzten Hohnstein-Klettenberger Grafen 1593 seinen Kanzler Johannes Jagemann los, um den gesamten Herrschaftskomplex in Besitz zu nehmen. Das Gebiet wurde militärisch besetzt, die Verwalter der Grafen von Stolberg und der von Schwarzburg wurden verjagt oder kassiert, je nachdem. Das beschäftigte nun das Reichskammergericht etwas länger, und über den Auseinandersetzungen brach der 30jährige Krieg aus.

1625 wurde Klettenberg von kaiserlichen Truppen besetzt. 1627 wurde die Burg Klettenberg vollends zerstört. Unter Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel kam es 1632 zum Vergleich mit den Grafen von Stolberg und denen von Schwarzburg. Der beinhaltete folgende Aufteilung: Braunschweig-Wolfenbüttel bekam Klettenberg mit Ellrich und Sachsa, die beiden Grafenhäuser Lohra, Dietenborn, Bleicherode etc. als gemeinsamen Besitz. Beide Grafenhäuser sollten Klettenberg erben, falls Braunschweig-Wolfenbüttel ausstürbe, aber als braunschweigische Lehen.

Als bereits 1634, viel schneller als gedacht, die Linie Braunschweig-Wolfenbüttel mit eben diesem Herzog, der den Vergleich geschlossen hatte, ausstarb und in Wolfenbüttel die Nebenlinie Lüneburg-Dannenberg die Nachfolge antrat, nahmen die beiden Grafenhäuser Klettenberg in Besitz. Das war ja auch genauso vereinbart. Doch nun machte es das Stift Halberstadt genauso wie der Herzog Heinrich Julius zuvor 1593: Es betrachtete Klettenberg als heimgefallenes halberstädtisches Lehen und damit als sein eigen, und im April 1634 ließ Graf Johann Richard von Metternich, Kanoniker in Halberstadt, gemeinsam mit einem Oberst der Schweden (Halberstadt war damals gerade schwedisch besetzt) die gräflichen Beamten aus Klettenberg hinauswerfen. Der Statthalter von Halberstadt war damals Fürst Ludwig von Anhalt, und er nahm am 18.8.1634 die Grafschaft Hohnstein-Lohra-Klettenberg für die schwedische Krone als erledigtes halberstädtisches Lehen in Besitz nehmen. Diese beiden Grafenfamilien hatten zwar mehrfach das Führen von Titeln und Wappen von höchster Stelle bestätigt bekommen, so richtig hatten sie aber nie etwas von Klettenberg, und auch jetzt mußten sie sich frustriert und knurrend wieder zurückziehen. Danach wurden die politischen Zusammenhänge abenteuerlich, 1648 wurde Klettenberg nach dem Ende des 30jährigen Krieges brandenburgisch (als Ersatz für pommersche Gebiete, die an Schweden kamen), dann bis 1699/1702 ein Lehen für die Grafen von Sayn-Wittgenstein (1699 Forderung auf Rückkauf, Weigerung, Besetzung, 1702 Bezahlung), nun wieder brandenburgisch, 1701 königlich preußisch, 1807 wurde Klettenberg königlich-westfälisch, 1814 wieder preußisch.

Nochmal zurück zum Westfälischen Frieden: Immerhin bekam Braunschweig 1648 im Westfälischen Frieden Walkenried, ein kleiner Trost. Die Grafen von Schwarzburg und die von Stolberg gingen bezüglich der Grafschaft Hohnstein leer aus. Es sollte erwähnt werden, daß Graf Johann von Sayn-Wittgenstein eigentlich als Beauftragter der Grafenfamilien an den Verhandlungen in Münster und Osnabrück dabei war. So sollte man meinen, daß er deren Interessen zu vertreten gehabt hätte, eigentlich. Tatsächlich war er aber auch Gesandter Brandenburgs. Und so richtig war er nur Vertreter seiner eigenen Interessen, denn schon am 27.3.1647, also noch vor dem offiziellen Friedensschluß, hatte er sich von Friedrich Wilhelm von Brandenburg die Anwartschaft auf Hohnstein, Klettenberg und Lohra zusichern lassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Der Kaiser, hoch über diesen kleinen egoistischen Niederträchtigkeiten stehend, bestätigte 1653 die Überlassung, und die Grafen nannten sich jetzt Grafen von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. Wer war wieder einmal der Gelackmeierte? Richtig, die Grafen von Stolberg und die von Schwarzburg. Sie versuchten natürlich, dagegen anzugehen, auf dem Reichstag von 1653 zu Regensburg schon, und auch 1673 unter Zuhilfenahme des sächsischen Kurfürsten Johann Georg als Fürsprecher. Am 25.4.1674 kam es dann zu einem kaiserlichen "Exspektanzbrief". Man sah die Benachteiligung der Grafen 1648, bedauerte sie zutiefst, und sollte mal in näherer Zukunft ein adäquates Reichslehen vakant werden, würde man selbstverständlich an sie denken. Tatsächlich konnten sich die Grafen für dieses Papier noch nicht mal einen Lutscher kaufen, denn bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches tat sich in dieser Angelegenheit gar nichts.

Den Klettenberger Hirsch finden wir aufgrund dieser verworrenen Zusammenhänge bei den Grafen von Stolberg, den Grafen von Schwarzburg, den Herzögen von Braunschweig und bei den Grafen von Sayn-Wittgenstein im vermehrten Wappen.

Grafschaft Blankenburg:
Das Wappen der Grafen von Blankenburg zeigt in Silber eine querliegende schwarze Hirschstange, auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein schwarzes Hirschgeweih.

Abb. rechts und links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg

Blankenburg und Regenstein sind eng mit einander verknüpft, territorial, genealogisch und heraldisch. Beide Komponenten fanden gemeinsam Eingang in das Welfenwappen. Die vor 1123 (erste chronistische Erwähnung) errichtete Burg Blankenburg liegt am nördlichen Ostrand des Harzes auf einem steilen Kalkfelsen oberhalb der gleichnamigen, um 1200 im Schutze der Burg planmäßig angelegten Stadt. Zeitweise war Blankenburg ein welfisches Lehen, aber nur kurz. 1139 nennt sich der Stammvater des Grafengeschlechts nach der Blankenburg. Die Grafen waren seit dem Sturz Heinrichs des Löwen eigentlich prinzipiell Vasallen des Hochstifts Halberstadt, und diese Konstellation setzte sich im 14. Jh. durch. Die ehemalige Grafschaft lag im nördlichen Harzvorland überlappend in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Im 13. Jh. teilte sich die Familie unter den Söhnen des Grafen Poppo in die Linien zu Blankenburg und in die zu Regenstein (s. u.) und später noch in die zu Heimburg, wurde aber wieder nach dem Erlöschen der anderen Linien in der Linie Heimburg vereinigt. Die Linie zu Blankenburg wurde fortgesetzt von Siegfried I., Siegfried II., Siegfried III., Heinrich II., den Brüdern Siegfried VI. und Heinrich III. und erlosch schließlich 1370 mit Graf Poppo von Blankenburg. Die verwandten Grafen von Regenstein-Heimburg übernahmen im 14. Jh. alles und regierten die vereinigten Grafschaften bis zu ihrem Aussterben. Mitte des 15. Jh. gab man Burg Regenstein zugunsten des Ausbaus der Burg Blankenburg auf.

Alle Grafen, die von Poppo abstammen, sei es zu Blankenburg, zu Regenstein oder zu Heimburg, führen die Hirschstange im Schild, die querliegend und nach oben gekrümmt mit ursprünglich drei nach oben gekehrten Enden dargestellt wurde, also insgesamt vierendig, in den frühen Siegeln aus dem rechten Rand wachsend, die Spitze nach links gekehrt. Als die Teilung in die Linien zu Blankenburg und die zu Regenstein durchgeführt wurde, wurde eine Differenzierung durch die Tinktur der Hirschstange deutlich gemacht, die von Blankenburg blieb schwarz, die von Regenstein wurde nun rot geführt. Als die Linien sich wieder durch Aussterben vereinigte, verfuhr man genauso mit den Schildbildern und führte nun in geviertem Schild beide Farbvarianten (Siebmacher Band Landesfürsten, Teil 4, S. 57-59, Tafel 46-54).

1546 brannten die alten Hauptgebäude von Schloß Blankenburg ab, und im 16. Jh. wurde sie zum Renaissance-Schloß ausgebaut. Schloß und Grafschaft Blankenburg fielen 1599 an das Hochstift Halberstadt, und damit mittelbar an Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (15.10.1564-1613) der seit 1566 unter Vormundschaft und 1578 dann endgültig Fürstbischof von Halberstadt war, noch bevor er 1589 Herzog wurde. Die Aufnahme dieser Komponenten in das Welfenwappen ist folglich durch die Funktion als Administrator und postulierten Bischofs des Hochstifts Halberstadt begründet. Er betrachtete sie als heimgefallenes Lehen und ließ sich nun selbst damit belehnen (s. u.). Die Grafschaft Blankenburg kam an seinen Sohn Christian (20.9.1599-16.6.1624). 1624-1631 war die Grafschaft in fremden Händen, 1631 bekamen die Welfen Blankenburg zurück.

Der 30jährige Krieg fügte dem Schloß schwere Schäden zu, und die chaotischen Zustände führten zu insgesamt 6 verschiedenen Besetzungsphasen zwischen 1618 und 1648. 1642 kam Blankenburg durch den damaligen Bischof von Halberstadt als Lehen an Graf Wilhelm von Tattenbach, der 1626 schon Regenstein bekommen hatte (s.u.). Als Johann Erasmus Graf von Reinstein-Tattenbach (1636-1671) in Graz als Hochverräter 1671 enthauptet wurde, kam die Grafschaft Blankenburg (ohne Regenstein) als heimgefallenes Lehen wieder an die Welfen.

1690 wurde Blankenburg dem nachgeborenen Sohn Ludwig Rudolph Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (22.7.1671-1.3.1735, Sohn von Herzog Anton Ulrich und Elisabeth Juliane von Schleswig-Holstein-Norburg) als Sekundogenitur zur Apanage gegeben und 1707 zum Fürstentum erhoben (ohne Regenstein). Zum Fürstentum gehörten das Amt Blankenburg, die Stadt und das Schloß Blankenburg, die Ämter Heimburg, Stiege, Börnecke, die Stadt Hasselfelde und das Kloster Michaelstein. Das mit dem selbständig regierten Fürstentum war nur von sehr kurzer Dauer, denn schon 1731 wurde es wieder mit Braunschweig-Wolfenbüttel (Neues Haus Braunschweig) vereinigt, obwohl es formal selbständiger Reichsstand blieb bis zum Ende des Alten Reiches 1806. Ludwig Rudolph Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel, der 1714 in Blankenburg das Fürstentum übernommen hatte und seine Regierung angetreten hatte, hatte alle seine älteren Brüder überlebt, denn August Friedrich Prinz v. Braunschweig-Wolfenbüttel starb am 22.8.1676 und August Wilhelm Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel starb am 23.3.1731, alle anderen älteren Brüder, Leopold August, August Heinrich, August Carl und August Franz jeweils schon als kleines Kind. August Friedrich starb unvermählt, August Wilhelm hatte trotz dreier Ehen keine Nachkommen, und so trat Ludwig Rudolph das Erbe als Herzog an. Es handelte sich also um eine Regierung beider Teile in Personalunion, wobei das Fürstentum so unbedeutend war, daß es erst in den allerletzten Jahren des Reiches überhaupt eine Virilstimme im Reichsfürstenrat bekam. Herzog Ludwig Rudolph von Braunschweig-Wolfenbüttel ließ 1705-1731 das Schloß in Blankenburg von Hofbaumeister Hermann Korb im barocken Stil umgestalten, passend zu einer sich dort entfaltenden großartigen Hofhaltung. 1731 erlosch sein Interesse mit dem Umzug nach Wolfenbüttel und der Verlegung der Hofhaltung schlagartig, und Schloß Blankenburg versank in Bedeutungslosigkeit und hatte nur dann und wann mal eine Funktion als Jagdschloß der Welfen. Der Status als Residenz war vorbei.

Erst 1914-1945 wurde es von der herzoglichen Familie wieder als Wohnsitz genutzt, und zwar zogen hier Herzog Ernst August III. Christian Georg (17.11.1887-30.1.1953) und seine Frau Prinzessin Victoria Luise Adelheid Mathilde Charlotte von Preußen (13.9.1892-11.12.1980) ein, die Großeltern des gegenwärtigen Welfenoberhauptes.

Das Kleinod fand als 3er-Kombinations-Helmzier Blankenburg (eine schwarze Hirschstange) - Regenstein (eine rote Hirschstange) - Diepholz Eingang in das Welfen-Wappen.

Grafschaft Regenstein:
Das Wappen der Grafen von Regenstein ist in Silber eine querliegende rote Hirschstange, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein rotes Hirschgeweih. Die Hirschstange wurde stets querliegend und nach oben gekrümmt dargestellt, die Spitze nach links gekehrt; in den frühen Siegeln wird sie aus dem rechten Rand wachsend und mit drei nach oben gekehrten Enden abgebildet.

Abb. rechts und links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg

Die 1167 erstmals erwähnte, namengebende Stammburg ist heute eine Ruine am Nordrand des Harzes nördlich von Blankenburg, in Sachsen-Anhalt gelegen. Alternative Namen des Grafengeschlechtes sind Reinstein oder Rheinstein. Zeitweise war Regenstein ein welfisches Lehen, aber nur kurz. Die Grafen waren wie ihre Verwandten (s. o.) Vasallen des Hochstifts Halberstadt.

Regenstein und Blankenburg sind eng mit einander verknüpft, genealogisch und heraldisch. Konrad I. Graf von Regenstein, 1162 erwähnt, war der Sohn des Grafen Poppo I. von Blankenburg. Dessen anderer Sohn Siegfried I. bekam die Blankenburg, und so lassen sich die beiden Grafenlinien auf diese beiden Brüder zurückführen (erste Teilung der Grafschaft). Konrads Sohn war Friedrich Graf v. Regenstein, dessen Sohn war Konrad II. von Regenstein, der 1197 auf einen Kreuzzug ging. Kinder sind nicht überliefert. Siegfried I. von Blankenburg hatte wiederum zwei Söhne, von denen der eine, Heinrich I. 1186 und 1189 als Graf zu Blankenburg erwähnt wird und 1192 als Graf zu Regenstein und dort die Grafenlinie fortsetzt. Der andere Sohn war Siegfried II. Graf v. Blankenburg, der die Linie in Blankenburg fortsetzte (zweite Teilung der Grafschaft), welche aber 1370 mit Graf Poppo von Blankenburg erlosch.

Das verbleibende Geschlecht der Regensteiner spaltete sich in zwei Linien, die ältere, Regenstein-Regenstein, und die jüngere, Regenstein-Heimburg (= Blankenburg-Heimburg), wobei sich alles wieder in letzterer im 14. Jh. vereinigte. Die Heimburg ist eine Höhenburg über dem Blankenburger Ortsteil Heimburg, im 11. Jh. erbaut und seit dem 30jährigen Krieg Ruine. Nur die Nachkommen des Grafen Ulrich III., der 1315-1321 Graf auf der Heimburg und 1320-1322 zu Derenburg war, überlebten, und sie beerbten die beiden anderen Linien. Mitte des 15. Jh. gab man Burg Regenstein zugunsten des Ausbaus der Burg Blankenburg auf. Burg Regenstein verfiel ungenutzt, während man die Steine anderweitig verwendete. Über Bernhard I. Graf v. Regenstein, Ulrich v. Regenstein, Ulrich Graf v. Regenstein u. Blankenburg, Bernhard I. Graf v. Regenstein u. Blankenburg, Bernhard IV. Graf v. Regenstein u. Blankenburg (-12.5.1458), Ulrich VIII. Graf v. Regenstein u. Blankenburg, Ulrich IX. v. Regenstein u. Blankenburg (-1551), Ernst I. Graf v. Regenstein u. Blankenburg (7.12.1528-17.2.1581), Martin Graf v. Regenstein u. Blankenburg (7.9.1570-1597) verläuft die Stammlinie bis zum letzten Grafen, Johann Ernst von Regenstein und Blankenburg (29.10.1596-4.7.1599), der eigentlich gar nicht für voll genommen werden kann, denn er wurde einjährig Graf und starb als dreijähriges Kind; Nachkommen ausgeschlossen.

Alle Grafen, die von Poppo abstammen, sei es zu Blankenburg, zu Regenstein oder zu Heimburg, führen die Hirschstange im Schild, aber in unterscheidenden Farben. Als die Linien sich wieder durch Aussterben vereinigten, verfuhr man genauso mit den Schildbildern und führte nun in geviertem Schild beide Farbvarianten zusammen (Siebmacher Band Landesfürsten, Teil 4, S. 57-59, Tafel 46-54). Im alten Siebmacher ist ein geviertes Wappen abgebildet, das die Verflechtung und Vereinigung der verschiedenen Linien widerspiegelt, Feld 1 und 4: in Silber eine schwarze Hirschstange (Blankenburg), Feld 2 und 3: in Silber eine rote Hirschstange (Regenstein), auf dem Helm mit rechts schwarz-silbernen und links rot-silbernen Decken ein rechts schwarzes, links rotes Hirschgeweih. In anderen Quellen (Siebmacher Souv4 Seite: 59 Tafel: 50) ist es umgekehrt: geviert, Feld 1 und 4: in Silber eine rote Hirschstange (Regenstein), Feld 2 und 3: in Silber eine schwarze Hirschstange (Blankenburg), auf dem gekrönten Helm mit rechts rot-silbernen und links schwarz-silbernen Decken ein rechts rotes, links schwarzes Hirschgeweih. Dieses Wappen vereinigt die jeweiligen Hirschstangen von Blankenburg und Regenstein. In der zweiten Variante erscheint die Farbabfolge logischer, weil die Regensteiner (rote Hirschstange) die Blankenburger (schwarze Hirschstange) beerbten. Tatsächlich gibt es aus der Blütezeit der Blankenburger Grafen jedoch keine einzige Wappendarstellung in Farbe, so daß wir erst durch das Führen des gevierten Schildes, wie er in den Wappenbüchern des 15./16. Jh. auftritt, Kenntnis von einer farblichen Differenzierung zwischen Blankenburg und Regenstein haben, denn nur so ergibt ein geviertes Wappen Sinn. Im Detail ist die Quellenlage zu den Feld-Farben durchaus widersprüchlich, so wird im Wernigeroder Wappenbuch und bei Grünenberg das Feld jeweils golden tingiert, im Schlesischen Wappenbuch gar rot und schwarz, was aus heraldischer Sicht gänzlich inakzeptabel ist, was aber trotz der Offensichtlichkeit einer Fehltingierung sogar zu dem sog. Regensteinschen Farbenstreit unter Heraldikern des 19. Jh. führte. Schließlich haben sich die Ansicht und die Zuordnung durchgesetzt, welche hier wiedergegeben werden.

1599 erlosch das Geschlecht mit Graf Johann Ernst von Regenstein und Blankenburg (29.10.1596-4.7.1599) aus der Linie Heimburg, Sohn von Martin Graf v. Regenstein u. Blankenburg (7.9.1570-1597) und Dorothea zu Solms-Laubach (31.1.1579-1631), der nur zwei Jahre zuvor 1597 Graf geworden war; und das Lehen fiel heim. Burg und Grafschaft Regenstein fielen 1599 an das Hochstift Halberstadt, und damit mittelbar an Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (15.10.1564-1613) der seit 1566 unter Vormundschaft und 1578 dann richtig Fürstbischof von Halberstadt war, noch bevor er 1589 Herzog wurde. Die Aufnahme dieser Komponenten in das Welfenwappen ist durch die Funktion als Administrator des Hochstifts Halberstadt begründet, außerdem führten die Welfen ihren Anspruch darauf zurück, daß sie mal früher Lehnsherren waren. So konnte man die Grafschaft als erledigtes Lehen betrachten. 1583 hatte Herzog Heinrich Julius bereits seinem Vater, Herzog Julius, die Anwartschaft auf Halberstädter Lehen in der Grafschaft Regenstein gegeben. Da dieser jedoch zwischenzeitlich verstorben war, ließ er sich selbst 1592 und 1593 mit den fraglichen Territorien belehnen, also wurde schon vor dem eigentlichen Aussterben der Regensteiner vorgesorgt. Anna Erika von Waldeck, Äbtissin in Gandersheim, verlieh ihm 1599 die Gandersheimer Güter im Regensteiner Gebiet.

Das Kleinod fand als 3er-Kombinations-Helmzier Regenstein (eine rote Hirschstange) - Blankenburg (eine schwarze Hirschstange) - Diepholz Eingang in das Welfen-Wappen. Nach Übernahme in das Wappen der Welfen wurde die Lage der Hirschstangen verändert, was letztendlich an der Topographie der den Symbolen zugewiesenen Feldern lag, so wird sie nun meist schräggelegt abgebildet.

Im Verlauf des 30jährigen Krieges kam es zu Streitigkeiten um den rechtmäßigen Besitz von Regenstein. Braunschweig-Wolfenbüttel erhob Ansprüche, Brandenburg ebenso. 1626 kam Regenstein durch den damaligen Bischof von Halberstadt als Lehen an Grafen Wilhelm von Tattenbach, der 1642 auch Blankenburg bekam (s.o.). Zur Grafschaft Regenstein gehörten die Ämter Westerhausen und Stecklenberg, ferner die Herrschaft Derenberg, ein halberstädtisches Lehen, vor 1471 ein Gandersheimer Lehen. Als Johann Erasmus Graf von Reinstein-Tattenbach (1636-1671) in Graz als Hochverräter 1671 enthauptet wurde, kam die Grafschaft Regenstein an Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und danach an Preußen (Exklave). Die Brandenburger hatten sogar wieder Soldaten auf dem Regenstein stationiert und bauten 1670 die alte Burg zur Bergfestung aus.

Grafschaft Bruchhausen:
Diese Komponente ist in engem Zusammenhang mit der Grafschaft Hoya zu betrachten, und gemeinsam fanden die Elemente ihren Weg in die Welfen-Wappen. Hierbei geht es sogar um zwei Komponenten, Altenbruchhausen und Neuenbruchhausen, die die Welfen als eine Einheit zusammen mit Hoya ins Wappen bekamen. Die benachbarten Gebiete befinden sich ca. ca. 70 km nord-westlich von Hannover und ca. 30 km südlich von Bremen. Beide liegen im Landkreis Diepholz. Altenbruchhausen ist heute in Bruchhausen-Vilsen aufgegangen. Neuenbruchhausen ist heute ein Ortsteil von Bassum.

Abb. links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg, Abb. Mitte: Coburg, Casimirianum, Abb. rechts: Schloß Herzberg

Einst herrschten hier im 12. Jh. Grafen von Bruchhausen, die ca. um 1220 ausstarben. Das Lehen des Erzstifts Bremen kam danach an die Grafen von Oldenburg, die hier nach einer 1259 erfolgten Teilung zwei verschiedene Linien etablierten, die Grafen von Altenbruchhausen und die 1259 erstmals erwähnten Grafen von Neuenbruchhausen. Eine Erbtochter dieser oldenburgischen Linie hatte Alt-Bruchhausen 1326 Altenbruchhausen an die Grafen von Tecklenburg gebracht. Graf Nikolaus von Tecklenburg verkaufte 1338 Altenbruchhausen an die Grafen Gerhard und Johann von Hoya. Graf Gerhard zu Bruchhausen verkaufte 1384 Neuenbruchhausen an seinen Onkel für 2000 Mark, und damit waren beide Teile im Besitz der Grafen von Hoya.

Nach dem Erwerb von Alten-Bruchhausen 1338 begannen die Grafen von Hoya in beiden Linien, das Wappen der Grafen von Bruchhausen, einer Linie der Grafen von Oldenburg, aufzunehmen, den rot-silbern dreimal geteilten Schild, mal in Form zweier zusammengestellter Schilde, wie auf Siegeln von Graf Gerhard III. zu sehen ist, mal als kleinen Schild zwischen den Bärentatzen, wie auf Siegeln von Graf Johann II. zu sehen ist. Graf Otto III., der Sohn von Gerhard III., führte drei zusammengestellte Schilde, Hoya (Schild 1), und für Bruchhausen einmal die Teilungen (Schild 2) und einmal die Ständerung (Schild 3) für die Familie, die vor den Grafen von Oldenburg Bruchhausen besaß. Diese beiden Komponenten sind also Erinnerungswappen an frühere Besitzer der Grafschaft.

Die Hoyaer Linie (s. u.) benutzten sogar noch eine dritte Komponente: 1384 ff. kommen unter Graf Otto III. drei (2:1) Rosen ins Spiel: Siegel aus der Zeit zeigen drei Schilde, Hoya, die Teilungen und die drei Rosen, oder alles in einem einzigen Schild zusammengezogen. Solche Siegel begegnen uns bei Graf Otto VII. zwischen 1452 und 1494 sowie bei Graf Friedrich II. von 1494 bis 1502. Ein solches Wappen ist auch am Abteigebäude in Gandersheim bauplastisch dargestellt. Die drei Rosen gehören wieder zu den Oldenburgern, sie stellen das Stammwappen der Wildeshauser Linie dar, und sie stehen hier von den Indizien her als Symbol für die Grafschaft Neuen-Bruchhausen, denn sie tauchen nach deren Erwerb auf. Man muß bedenken, daß diese unterschiedlichen Oldenburger Wappen aus der formativen Periode der Heraldik stammen, als die Führung und Weitergabe noch nicht den späteren Richtlinien unterlag (Siebmacher, Band Landesfürsten Teil 2, S. 36-38, Tafel 40-42). So wird eine Herkunft der Rosen der Wildeshauser Linie von den Grafen von Hallermund angenommen, denn Graf Heinrich II. von Oldenburg hatte Beatrix von Hallermund geheiratet. Graf Heinrich III. von Oldenburg siegelte 1219 z. B. mit dem Rosenschild, aber 1233-1234 mit den drei Teilungen. Eben jener Graf Heinrich ist über seine Söhne Stammvater der beiden Linien zu Neuen- und zu Alten-Bruchhausen. Die alten Grafen von Bruchhausen waren um 1220 ausgestorben. Die Aufteilung erfolgte 1259. Beide oldenburgisch-bruchhausener Linien führten die drei Teilungen im Schild. Erst im 13. Jh. bildeten sich die beiden roten Oldenburger Balken in goldenem Feld heraus, die fortan das Wappen der Oldenburger blieben.

Diese bald nach dem Erwerb von Bruchhausen erfolgende Aufnahme der zusätzlichen Felder gilt nur für die Gerhardische Linie, deren letzte Männer Graf Otto VII. und Graf Friedrich II. waren. Zur Nienburger Linie, die letztendlich für den Übergang an die Welfen relevant war, siehe Abschnitt Hoya. Die Komponente mit den Rosen wird nicht von den Welfen übernommen, wohl aber werden es die beiden anderen Motive.

Grafschaft Hoya:
Das Wappen von Hoya zeigt in Gold zwei aufgerichtete, abgerissene, schwarze Bärentatzen mit roter Bewehrung (Stammwappen), auf dem Helm mit schwarz-goldenen Decken die zwei schwarzen, ausgerissenen, rotbewehrten Bärentatzen. Zeitweilige Vermehrungen mit Feldern für Alten- und Neuen-Bruchhausen in der Hoyaer Linie wurden bereits oben im Abschnitt Bruchhausen diskutiert, wobei die Darstellung der Nienburger Linie folgen wird. In Zusammenhang mit den Komponenten für Bruchhausen fanden die Symbole für Hoya Eingang in die Welfen-Wappen.

Abb. links: die betreffende Komponente an Schloß Herzberg, Abb. rechts: Coburg, Casimirianum

Regional liegt die Grafschaft Hoya westlich der Mittelweser. Keimzelle ist die Burg Hoya auf einer Weserinsel, erbaut von aus Friesland Zugewanderten, und von da aus dehnten die Edelherren ihr Territorium insbesondere nach Süden zur Grafschaft aus. 1215 kauften sie Freigrafschaft Nienburg, 1338 die Grafschaft Altenbruchhausen, 1384 Neuenbruchhausen. Auf dem Höhepunkt ihrer territorialen Ausdehnung reichte die Grafschaft von den Grenzen Bremens bis zu denen des Hochstifts Minden. Im Osten lag die Weser, und im Westen stieß die Grafschaft an zwei weitere Grafschaften, Diepholz und Oldenburg. Politisch gehörte die Grafschaft Hoya zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis.

Das gräfliche Haus Hoya, bis dahin ältere Linie genannt, spaltete sich 1345 in zwei neue Linien, wobei die auf Gerhard III. v. Hoya, gest. 1383, zurückgehende Linie die Niedergrafschaft bekam (Hoyaer Linie, s. o.), die auf dessen Bruder Johann zurückgehende Linie hingegen die Obergrafschaft (Nienburger Linie). Die Herren der Obergrafschaft nannten sich fortan "Grafen von Hoya" und die Herren der Niedergrafschaft "Grafen von Hoya und Bruchhausen", weil ihnen das Bruchhausener Gebiet zugeschlagen worden war.

Während die Hoyaer Linie schon bald nach Erwerb von Bruchhausen diese Elemente in das vermehrte Wappen aufnahm (s. o. unter Bruchhausen), führte die Nienburger Linie der Grafen von Hoya (s. u.) hingegen lange Zeit lediglich den Bärentatzenschild, und auch bei der Wiedervereinigung beider Teilterritorien nach Erlöschen der Hoyaer Linie blieb man dabei.

Erst 1568 erscheint unter Graf Otto VIII., der noch 1563 und 1567 konventionell siegelte, ein erstes vermehrtes Wappen, in dem die oldenburgische dreimalige Teilung für Neuen-Bruchhausen steht, und das geständerte Feld für die voroldenburgischen Besitzer von Bruchhausen. Die von der Hoyaer Linie aufgenommenen Rosen wurden nicht übernommen. Im Detail ist das nun vermehrte Wappen halbgespalten und geteilt, 1 Hoya, 2 Teilungen, 3 Ständerung. Die Helmzier ist eine Kombination aller drei Elemente, Bärentatzen, Büffelhörner und Fähnchen. Nur wenige Jahre später folgt Graf Otto VIII. (1530 - 25.2.1582), Sohn von Jobst II. Graf v. Hoya (1493-25.4.1545) und Anna Magdalena v. Gleichen-Blankenhain (-12.10.1545) und der Letzte seines Geschlechts, 1575 der Mode der Quadrierung: Geviert, Feld 1 und 4: Hoya, Feld 2 und 3: jeweils geteilt, oben die Teilungen, unten die Ständerung. Dazu werden drei Helme geführt, zentral Hoya, rechts die Fähnchen für Oldenburg, links die übereck geteilten Büffelhörner. Eine dritte Variante findet sich im sog. Hofmannschen Ehrenkleinod: Geviert, 1 und 4: Ständerung, 2 und 3: Teilungen, Herzschild: Hoya. Dazu werden drei Helme geführt, zentral Hoya, rechts die übereck geteilten Büffelhörner, links die Fähnchen für Oldenburg, also wie oben, nur mit vertauschten äußeren Positionen, was auch bei dem vorigen Wappen vorkommen kann. Ein wegen Rietberg, Esens und Wittmund noch weiter differenzierteres Wappen führte Ottos Bruder, Graf Erich V. (1535 - 12.3.1575). Bei seinem Wappen werden alle drei Kleinode, die Bärentatzen für Hoya, die Fähnchen für Oldenburg - Neu-Bruchhausen und die Büffelhörner für Alt-Bruchhausen, zu einem einzigen kombiniert, weil man die beiden anderen Helme für Rietberg (rechts) bzw. Esens-Wittmund (links) benötigte.

Zu der Ständerung wurde nachträglich eine Helmzier nach dem einfachsten Prinzip eines Standard-Kleinods geschaffen, auf dem Helm mit blau-silbernen Decken ein Paar silbern-blau übereck geteilter Büffelhörner, eine Helmzier, die mangels verbindlicher Vorbilder in den Welfen-Wappen zahlreichen Modifikationen unterlag. Die für die oldenburgischen Teilungen adaptierte Helmzier mit den Fähnchen basiert auf den alten Fahnenkleinoden der Oldenburger, wie sie uns auf Siegeln begegnen (Graf Johann I., Graf Christian d. Ä., dessen Sohn Otto). Unter dem Letztgenannten änderte sich das Kleinod zu einem Paar wie der Schild bez. Büffelhörnern, und so etablierte es sich fortan und wurde bindend für Oldenburg, während die alten Fähnchen im Welfenwappen überlebten, mit einer rot-silbernen Teilung, variabler Anzahl.

Die Braunschweiger Herzöge nahmen die Ständerung unter dem Namen "Alt-Bruchhausen" auf und die Teilungen unter dem Namen "Neu-Bruchhausen", wobei hier "Alt" und "Neu" eigentlich zeitlich und nicht territorial zu verstehen sein sollte. Seitdem steht ein dreimal rot-silbern geteiltes Feld für das ehemals oldenburgische, dann neuere Bruchhausener Wappen, und ein achtfach silbern-blau geständertes Feld für das ältere Bruchhausener Wappen. Die beiden möglichen Kleinode für die beiden Komponenten fanden umgestaltet als Kombinationshelmzier in zahlreichen Varianten Eingang in das Welfenwappen, z. B.: zwei übereck von Silber und Blau geteilte Büffelhörner, dazwischen zwölf rot-silbern geteilte Fähnchen an goldenen Lanzen, oder: zwischen zwei silbern-rot gestückten Büffelhörnern vier rot-silbern geteilte Fähnchen an roten Lanzen, oder: zwei übereck von Silber und Blau geteilte Büffelhörner, dazwischen rot-silbern gespaltene Fähnchen, oder eine weitere Variante.

Wie kam Hoya nun eigentlich an die Welfen? Eigentlich fiel ja der Besitz der Hoyaer Linie mit deren Aussterben an die Nienburger Linie (am 19.11.1459 kam es unter Johann V. Graf v. Hoya (-10.4.1466) zu einem Vereinigungsvertrag mit der Niedergrafschaft). Die Gerhardische (Hoyaer) Linie war mit Friedrich Graf von Hoya (gest. 1503) akut vom Aussterben bedroht, und Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig-Lüneburg ließ sich 1501 von Maximilian mit Hoya für den Fall des Heimfalls mit der Grafschaft insgesamt belehnen, eine politische Ungeheuerlichkeit, die nur dem Recht des Stärkeren entsprang, denn die politisch schwachen Herzöge von Sachsen-Lauenburg, die ja die Landesherren für Hoya waren, wurden einfach übergangen. Und die Herzöge machten es gleich wasserdicht, denn Graf Jobst I. von Hoya (gest. 1507), in Nienburg, 1503 auch zu Hoya, mußte 1504 seine Herrschaft vom Herzog von Braunschweig-Lüneburg zu Lehen nehmen, desgleichen 1512 Graf Jobst II. von Hoya (1493-25.4.1545). Zeitweise wurde die Grafschaft sogar militärisch besetzt, um seine Stellung als Landesherr durchzusetzen. Am 30.3.1512 kam es zu einem Eroberungsvertrag der Braunschweiger Herzöge, am 9.7.1512 wurde die Grafschaft tatsächlich erobert, 1512-1519 weilte Jobst II. im Exil in Ostfriesland, 1519 kam es zu einem Vergleich unter Zahlung von 36000 Goldgulden, 1527 konnte der Graf in sein Schloß und in seine Grafschaft zurückkehrten.

Der letzte Graf von Hoya war Otto VIII (1530-25.2.1582), vermählt mit Agnes von Bentheim und Steinfurt. Er schlug erst eine kirchliche Laufbahn ein, war 1545 Domherr zu Köln und Verden, bis 1559 Canonicus zu St. Gereon in Köln, resignierte, teilte 1568 mit den Brüdern, 1575 zu Hoya. Nach dessen Ableben konnten die Welfen (Braunschweig-Lüneburg) zuschlagen und die nun an sie selbst heimgefallene Grafschaft Hoya als Reichslehen unter ihren verschiedenen Linien Calenberg, Wolfenbüttel (obere Grafschaft, Ehrenburg, Steierberg, Diepenau, Stolzenau, Bassum, Siedenburg, Harpstedt, Syke) und Celle (untere Grafschaft, Nienburg, Liebenau, Bruchhausen, Thedinghausen, Westen) aufteilen. Aufgrund der Eigendynamik der welfischen Linien fielen die Gebiete 1584 sämtlich an Wolfenbüttel und 1634 an Celle. Nach Aussterben der Linien Calenberg und Wolfenbüttel war Celle, später Hannover im Besitz der gesamten ehemaligen Grafschaft Hoya. Wappenbild und Helmzier fanden als Ganzes Eingang in das Welfen-Wappen, und die Helmzier wurde nicht mit anderen Elementen vereinigt.

Beispiel für ein zusammengesetztes Welfenwappen:
Zur vorstehenden Erläuterung der einzelnen Komponenten, die das zusammengesetzte Wappen der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg bilden, wurde u. a. ein Wappen am Schloß Herzberg herausgegriffen und oben in Ausschnitten gezeigt. Dieser Wappenschild soll zum Abschluß in seiner Gesamtheit präsentiert werden.

Auf die zeitliche Abfolge verschiedener Wappeninhalte und auf ihre jeweilige Kombination sowie auf die Entwicklung der Welfenwappen allgemein wird in einer separaten Monographie eingegangen.

Abb.: Wappen des Herzogtums Braunschweig, gezeichnet von Otto Hupp für den Münchener Kalender 1908, Gesamtansicht.

Abb.: Wappen des Herzogtums Braunschweig, gezeichnet von Otto Hupp für den Münchener Kalender 1908, Ausschnittsvergrößerung mit dem zusammengesetzten Schild.

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Otto Hupp, Münchener Kalender, Jahrgang 1895, Verlagsanstalt, München und Regensburg, 1895.
Wappen Homburg: Archiv für Stamm- & Wappenkunde, hrsg. von Lorenz M. Rheude, 12. Jahrgang 1911-1912, Verlag Gebr. Vogt, Roda, Beilage

Wappen, Linien und Territorien der Welfen (2): Entwicklung der herzoglichen Wappen
Wappen, Linien und Territorien der Welfen (3): Wappen des Hauses Hannover

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